Förderprogramm Klimaschutzverträge des Bundeswirtschaftsministeriums

Vorbereitendes Verfahren ist gestartet

07. Juni 2023 | Bericht

Interessierte Unternehmen müssen Unterlagen bis 7. August 2023 einreichen.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, hat am 5. Juni 2023 das Förderprogramm Klimaschutzverträge und das vorbereitende Verfahren dafür erläutert. © picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, hat am 5. Juni 2023 das Förderprogramm Klimaschutzverträge und das vorbereitende Verfahren dafür erläutert. © picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Um die Dekarbonisierung in der energieintensiven Industrie voranzutreiben, bringt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit das Förderprogramm Klimaschutzverträge auf den Weg. Dieses Förderinstrument ist als Anstoßfinanzierung für die Errichtung und den Betrieb von treibhausgasarmen Anlagen gedacht und soll den Unternehmen die entsprechenden Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Anlagen ausgleichen. Neben der Unterstützung der Unternehmen bei der Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion sollen die neuen Technologien in Deutschland so zum Durchbruch gebracht und marktfähig gemacht werden.

Die Klimaschutzverträge werden Rahmen eines Gebotsverfahrens vergeben. Dort können interessierte Unternehmen ihre entsprechenden Vorhaben einreichen. In diesem Verfahren müssen die Antragsteller ein Angebot abgeben, wie viel Geld benötigt wird, um mit der entsprechenden Anlage eine Tonne CO2 zu vermeiden. Vor dem Gebotsverfahren findet zunächst ein vorbereitendes Verfahren statt. Zweck des Vorverfahrens ist es, Informationen für das Gebotsverfahren zu gewinnen und den interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu gewähren, Fragen zum Gebotsverfahren zu stellen. Antragsteller, die an dem Vorverfahren nicht teilgenommen haben oder die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig oder nicht fristgerecht übermittelt haben, sind von der Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren ausgeschlossen (materielle Ausschlussfrist).

Das Vorverfahren ist bereits mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 6. Juni 2023 gestartet. Interessierte Unternehmen können die entsprechenden Unterlagen bis zum 7. August 2023 einreichen.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen des BMWK und die Formulare zum Vorverfahren: BMWK - Vorbereitendes Verfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge

Hier finden Sie die Bekanntmachung im Bundesanzeiger: Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger

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Ass. jur. Isabell Esterhaus

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Rechtsfragen Energie und Klimaschutz, Klimapolitik