Kollektiver Rechtsschutz

Unternehmerische Freiheit auf der einen und das Schutzbedürfnis Dritter auf der anderen Seite: Ein ausgewogenes Verhältnis ist nicht immer leicht zu erzielen. Nichtsdestotrotz setzt sich die deutsche Chemie- und Pharmaindustrie für einen angemessenen Ausgleich ein.

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Dr. Tobias Brouwer

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Dr. Tobias Brouwer

Abteilungsleitung Recht und Steuern, Compliance, Unternehmens- und Verbandsrecht

RA Marcel Kouskoutis

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RA Marcel Kouskoutis

Gewerbliche Schutzrechte, Kartellrecht, Rechtsfragen Digitalisierung, Zivil- und Vertragsrecht