Wir vertreten die Interessen der chemisch-pharmazeutischen Industrie in Deutschland. Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit und die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft.
Mitgliedschaft: Wer kann beitreten?
Ordentliche Mitglieder können Unternehmen werden, die:
- auf dem Gebiet der chemisch-pharmazeutischen Industrie oder verwandter Industrien als Hersteller tätig sind,
- konzernmäßig mit einem ausländischen Hersteller von Erzeugnissen der chemisch-pharmazeutischen Industrie oder verwandter Industrien verbunden sind und diese Erzeugnisse in Deutschland vertreiben,
- als Konzern-Holding ausschließlich oder überwiegend Anteile an Herstellern chemisch-pharmazeutischer Erzeugnisse halten,
- mit der chemisch-pharmazeutischen Industrie oder verwandter Industrien in enger Beziehung stehen und deren Mitgliedschaft von besonderer Bedeutung für den VCI ist.
Assoziierte Mitglieder können Unternehmen werden, die im Umfeld der Branche tätig sind, sofern dies im Interesse des VCI liegt.
Voraussetzung: Der Unternehmenssitz muss in Deutschland liegen oder es muss eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung bestehen. Eine persönliche Mitgliedschaft ist nicht möglich.
Die genauen Regelungen zur Mitgliedschaft finden Sie in unserer Satzung und Beitragsordnung.
Historie
Wir blicken auf eine lange und bewegte Geschichte zurück: Gegründet im Jahr 1877 als „Verein zur Wahrung der Interessen der Chemischen Industrie Deutschlands“ in Berlin, wurde der Verband 1934 im Zuge der Gleichschaltung durch das NS-Regime zwangsaufgelöst und durch die zentral gesteuerte „Wirtschaftsgruppe chemische Industrie“ ersetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte am 8. Dezember 1950 die Neugründung unter dem heutigen Namen Verband der Chemischen Industrie e. V. mit Sitz in Frankfurt am Main.
Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft beantwortet:

R. Stephan
Chemie Wirtschaftsförderungs GmbH, Künstlersozialversicherung, Mitgliedschaften
- E-Mail: stephan@vci.de