Die REACH-Verordnung ist ein zentraler Baustein des Chemikalienrechts. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien sowie die Kommunikation in den Lieferketten zur sicheren Verwendung von Stoffen und Gemischen. Die Verordnung und ihre Umsetzung werden seit ihrem Inkrafttreten in 2007 durch Prozessanpassungen, Leitlinien, Praxisführer und Durchführungsverordnungen kontinuierlich weiterentwickelt. Und auch eine gezielte REACH-Revision wurde von der EU-Kommission angekündigt als zentrales Element eines „Chemicals Industry Package“.
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Dr. Angelika Hanschmidt
Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH
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Dominik Jaensch
Rechtsfragen REACH, Strafrecht, Versicherungsfragen, Verwaltungs-/Umwelthaftungsrecht
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Dr. Florian Ritz
CLP, Einstufung und Kennzeichnung, GHS, Ethanol, Giftinformation, Ökotoxikologie, Partikeleffekte, Sicherheitsdatenblatt
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