VCI-Position kompakt

EU-Chemikalienpolitik: REACH vereinfachen

08. Mai 2026 | Position

Downloads

Die amtierende EU-Kommission ist angetreten mit einem Plan für nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Gesetze sollen vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden. Ein „Chemicals Industry Package“ wurde angekündigt, und der „Aktionsplan für die Europäische Chemieindustrie“ im Juli 2025 veröffentlicht.

In massivem Widerspruch hierzu stand lange das nahezu unveränderte Festhalten an einer Revision der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), die in der EU-Chemikalienstrategie der vorherigen Legislaturperiode angekündigt worden war. Erst nach Ablehnung der Folgenabschätzung zur REACH-Revision durch das Regulatory Scrutiny Board im September 2025 prüften die zuständigen Kommissare, welches Vorgehen bezüglich REACH unter den aktuellen Rahmenbedingungen angemessen ist.

In der Folge hat die EU-Kommission Ende April 2026 ihren Kurs korrigiert und mitgeteilt, dass sie derzeit kein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der REACH-Verordnung initiieren sowie Wege für Vereinfachungen und die Modernisierung der REACH-Verordnung prüfen, den Schutz vor gefährlichen Stoffen wie PFAS und endokrinen Disruptoren sicherstellen und Initiativen zur Verbesserung des Vollzugs voranbringen will.

Die Bundesregierung hatte bereits zuvor in ihrer Ende März 2026 veröffentlichten Chemieagenda 2045 eine Öffnung des REACH-Gesetzestextes abgelehnt. Sie will sich für Vereinfachungen und Verbesserungen von REACH im bestehenden Rechtsrahmen einsetzen. Die Bundesländer und Sozialpartner waren in die Erarbeitung der Agenda eingebunden.

Umwelt und Wettbewerbsfähigkeit ausbalancieren

In den vergangenen Jahren gab es eine überbordende EU-Gesetzgebung – leider oft ohne zwischen Defiziten bei der Umsetzung, laufenden Verbesserungsprozessen und echtem Regulierungsbedarf zu differenzieren und alternative Wege zur Erreichung von Schutzzielen ausreichend zu berücksichtigen. Gleichzeitig hat die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie durch neue globale und geopolitische Entwicklungen, Wettbewerber und immer komplexere Regulierungen gelitten. Deshalb müssen Gesetze jetzt konsequent überprüft und unnötige Bürokratie abgebaut werden sowie Vereinfachungen erfolgen.

Stoffvielfalt und sichere Verwendung

Um Innovationen in Chemie und Pharma voranzutreiben, ist die Vielfalt von Stoffen entscheidend. Deren Reaktivität ist oft untrennbar mit gefährlichen, aber durchaus beherrschbaren Eigenschaften verbunden. Anknüpfungspunkt für Maßnahmen muss deshalb deren sichere Verwendung sein und nicht einseitig bestimmte gefährliche Eigenschaften.

Das Bekenntnis der EU-Kommission zu besserer Rechtsetzung muss gelebt werden, unter anderem durch weniger, besser harmonisierte und einfachere Regeln, regulierungsübergreifende Umsetzung sowie ausreichende Folgenbewertungen vor Entscheidungen.

DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN

  • Stabilität und Planungssicherheit im Chemikalienrecht verbessern
    Chemie und Pharma tragen mit ihren innovativen Lösungen dazu bei, die ambitionierten Ziele der EU für Klimaschutz, Digitalisierung und hochwertige Gesundheitsversorgung zu erreichen. Dafür nötig sind stabile rechtliche Rahmenbedingungen, die die Unternehmen bei der Transformation unterstützen statt behindern.
  • REACH zusammen mit der Industrie zeitnah und ohne Gesetzesöffnung vereinfachen
    Nach dem Stopp der Revisionspläne muss die EU-Kommission sicherstellen, dass die REACH-Umsetzung praxisgerechter und einfacher wird, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz von Chemie und Pharma gestärkt, die Stoffvielfalt in der EU erhalten sowie unnötige Kosten und Aufwände vermieden werden.
  • Bessere Umsetzung und Vereinfachungen statt mehr Bürokratie und Regulierung
    Der Fokus der Chemikalienpolitik muss auf der Implementierung und Vereinfachung bestehender Regelungen liegen, mit echten Verbesserungen für die Industrie und umfassenden Folgenabschätzungen vor jeder Entscheidung. Der VCI wird sich hierbei mit konkreten Verbesserungsvorschlägen einbringen.
  • Fehlentwicklungen bei CLP korrigieren und Gleichklang mit UN-GHS erreichen
    Die Omnibus-Gesetzentwürfe enthalten dringend nötige Korrekturen zur vergangenen CLP-Revision (Classification, Labelling and Packaging). Sie müssen durch weitere ergänzt werden. Zudem sollten globale Harmonisierungsanstrengungen (GHS) im Chemikalienrecht nicht weiter unterlaufen werden, wie bei der Einführung neuer CLP-Gefahrenklassen im April 2023.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Angelika Hanschmidt

Dr. Angelika Hanschmidt

Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH