VCI-Position kompakt

EU-Chemikalienpolitik

11. September 2025 | Position

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Die EU-Kommission plant, Ende 2025 ein „Chemicals Industry Package“ mit spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und für Innovationen in der EU vorzulegen. Eine gezielte Revision der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) soll Teil dieses Pakets sein.

Bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode bis 2024 hatte die damalige Kommission sehr weitreichende REACH-Verschärfungen mit zusätzlichen bürokratischen Pflichten für Unternehmen im Rahmen ihrer „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit “ unter dem „Green Deal“ angekündigt und intensiv daran gearbeitet, diese gegen Ende dann aber in die aktuelle Legislaturperiode verschoben. Zudem will die EU-Kommission gemäß ihrem Wettbewerbskompass nun Bürokratie abbauen – um minus 25 Prozent für alle sowie 35 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen. Hierzu legt sie sukzessiv sogenannte Omnibus-Gesetzentwürfe vor, die Vereinfachungen in diversen Rechtsbereichen betreffen.

Umwelt und Wettbewerbsfähigkeit ausbalancieren

In den vergangenen Jahren gab es eine überbordende EU-Gesetzgebung – leider oft ohne zwischen Defiziten bei der Umsetzung, laufenden Verbesserungsprozessen und echtem Regulierungsbedarf zu differenzieren und alternative Wege zur Erreichung von Schutzzielen ausreichend zu berücksichtigen. Gleichzeitig hat die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie durch neue globale und geopolitische Entwicklungen, Wettbewerber und immer komplexere Regulierungen gelitten. Deshalb sollten Gesetze nun überprüft und unnötige Bürokratie abgebaut werden sowie Vereinfachungen erfolgen.

Sichere Verwendung ist ausschlaggebend

Um Innovationen in Chemie und Pharma voranzutreiben, ist die Vielfalt von Stoffen entscheidend. Deren Reaktivität ist oft untrennbar mit gefährlichen, aber durchaus beherrschbaren Eigenschaften verbunden. Die bisherige EU-Chemikalienstrategie fokussierte sich sehr stark auf gefährliche Eigenschaften, anstatt die Voraussetzungen für eine dennoch sichere Verwendung in den Blick zu nehmen. Zudem gab und gibt es Regulierungsansätze, die zu pauschal und wissenschaftlich nicht ausreichend begründet sind (wie zum Beispiel „Mixture Allocation Factor“). Ein solches Vorgehen wird der Diversität von Stoffgruppen nicht gerecht und lässt zwischenzeitlich beschlossene Regelungen, wie etwa zu Polymeren, unberücksichtigt.

Verantwortlich handeln: Chemiestandort erhalten

Sollte die Chemikalienstrategie zu REACH-Anpassungen, wie im April 2025 diskutiert, nahezu unverändert umgesetzt werden, würde dies zu unnötigen und hohen Kosten führen und die notwendige Stoffvielfalt einschränken. Das könnte je nach Szenario erhebliche Anteile der europäischen Produktion betreffen – obwohl die Ziele der Chemikalienstrategie bereits weitgehend im heutigen Rechtsrahmen inklusive Durchführungsregelungen erreicht werden können.

DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN

  • Stabilität und Planungssicherheit im Chemikalienrecht verbessern
    Chemie und Pharma tragen mit ihren innovativen Lösungen dazu bei, die ambitionierten Ziele der EU für Klimaschutz, Digitalisierung und hochwertige Gesundheitsversorgung zu erreichen. Dafür nötig sind stabile rechtliche Rahmenbedingungen, die die Unternehmen bei der Transformation mitnehmen statt behindern.
  • Bessere Umsetzung und Vereinfachungen statt mehr Bürokratie und Regulierung
    Der Fokus des „Chemicals Industry Package“ muss auf der Implementierung und Vereinfachung bestehender Regelungen statt auf neuer Gesetzgebung liegen, mit echten Verbesserungen für die Industrie, zum Beispiel durch die Vereinfachung von REACH, und umfassenden Folgenabschätzungen vor jeder Entscheidung.
  • Risikobasierten Ansatz unter REACH beibehalten
    Der risikobasierte Ansatz unter REACH muss beibehalten werden, da oft nur so ein wirksames, effizientes und verhältnismäßiges Risikomanagement möglich ist. Die zentrale Rolle von REACH beim Risikomanagement darf nicht durch Beschränkungen in anderen Regelungen, wie zum Beispiel Ökodesign, unterlaufen werden.
  • Fehlentwicklungen bei CLP korrigieren und Gleichklang mit UN-GHS erreichen
    Die Omnibus-Gesetzentwürfe enthalten dringend nötige Korrekturen zur vergangenen CLP-Revision (Classification, Labelling and Packaging). Sie müssen durch weitere ergänzt werden. Zudem sollten globale Harmonisierungsanstrengungen (GHS) im Chemikalienrecht nicht weiter unterlaufen werden, wie bei der Einführung neuer CLP-Gefahrenklassen im April 2023.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Angelika Hanschmidt

Dr. Angelika Hanschmidt

Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH