Mit den „Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen von 2011 ist die Sorgfaltspflicht von global tätigen Unternehmen in den Fokus gerückt.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz von 2021 verpflichtet die Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu bewerten. 2024 folgte das europäische Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD), das nun in nationales Recht umgesetzt werden muss. Wie wir die Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinfachung bewerten, erfahren Sie hier.
Vor diesem Hintergrund hat die Nachhaltigkeitsinitiative Chemie³ einen Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung für kleine und mittlere Unternehmen erarbeitet.
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Dominik Jaensch
Rechtsfragen REACH, Strafrecht, Versicherungsfragen, Verwaltungs-/Umwelthaftungsrecht
- E-Mail: jaensch@vci.de