01. Juli 2025 | Position
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VCI Position kompakt - Menschenrechte in der Lieferkette
PDF | 101 kB | Stand: 01. Juli 2025
Nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu bewerten.
Im Juli 2024 ist die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in Kraft getreten. Deren Umsetzung ins deutsche Recht steht noch aus.
Richtlinie bringt neue Anforderungen mit sich
Die europäische Lieferkettenrichtlinie geht deutlich über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus. Dies betrifft den Umfang der Sorgfaltspflichten, die signifikant erweitert werden. Außerdem ist eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung der Unternehmen vorgesehen. Ferner werden die Sorgfaltspflichten nicht nur für die Lieferkette („upstream“), sondern auch für einige nachgelagerte Tätigkeiten („downstream“) unmittelbarer Geschäftspartner gelten.
Im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen mittelbare Lieferanten nur dann in die Prüfung einbezogen werden, wenn eine belegbare Kenntnis über einen Verstoß vorliegt. In der europäischen Lieferkettenrichtlinie hingegen sind auch mittelbare Lieferanten grundsätzlich von den Prüfpflichten umfasst. Derzeit überprüft die EU mehrere Gesetze in einem sogenannten Omnibusverfahren. Ziel ist es, unter anderem den Aufwand in den Unternehmen für die Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie so zu vereinfachen, dass damit deutlich weniger Bürokratie verbunden ist, aber das Ziel des Gesetzes dennoch erreicht wird.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch ein Gesetz zu ersetzen, das die europäische Lieferkettenrichtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll vorzeitig abgeschafft werden und komplett entfallen. Auf europäischer Ebene soll das Omnibusverfahren zur Lieferkettenrichtlinie unterstützt werden.
Die deutschen Chemie- und Pharmaunternehmen sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und arbeiten intensiv daran, ihr Lieferkettenmanagement auszubauen und weiter zu verbessern. Freiwillige Initiativen wie „Together for Sustainability“ und die Pharmaceutical Supply Chain-Initiative sowie der Chemie³-Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung unterstreichen das große Verantwortungsbewusstsein der Branche. Standards wie diesen sollte deshalb eine wichtige Rolle bei der Risikoanalyse und beim Risikomanagement eingeräumt werden.
DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN
- Stärkung des risikobasierten Ansatzes
In die europäische Lieferkettenrichtlinie sollte eine gesetzliche Regelung aufgenommen werden, die voraussetzt, dass sich Geschäftspartner mit Sitz in der EU (und in Ländern mit vergleichbarem Rechtsdurchsetzungsniveau) an die nationalen Vorschriften zu Menschenrechten und Umweltbelangen halten. Diese Geschäftspartner sind als risikoarm zu betrachten – es sei denn, es liegt eine „substantiierte Kenntnis“ über erfolgte oder drohende Menschrechts- oder Umweltverletzungen vor. - Streichung der Pflichten zur Einholung vertraglicher Zusicherungen
Die Pflichten zur Einholung vertraglicher Zusicherungen des direkten Geschäftspartners auf den Verhaltenskodex des verpflichteten Unternehmens erzeugen erheblichen bürokratischen Aufwand, ohne dass das Schutzniveau spürbar erhöht wird. - Streichung der Pflicht zur Aufstellung eines Klimaplans
Der Fokus der europäischen Lieferkettenrichtlinie liegt auf der Einhaltung von Menschenrechten und namentlich benannter Umweltvorschriften in der Lieferkette. Das 1,5-Grad-Ziel ist ein wichtiges Anliegen, für das es jedoch spezifische EU-Regelungen und Gesetzgebungsvorhaben gibt. - Entschärfung der straf- und zivilrechtlichen Haftung
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Entschärfung der straf- und zivilrechtlichen Haftung ist zu unterstützen.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Tobias Brouwer
Abteilungsleitung Recht und Steuern, Compliance, Unternehmens- und Verbandsrecht
- E-Mail: brouwer@vci.de