Referentenentwurf

Verbandsklagen­richtlinienum­setzungsgesetz

03. März 2023 | Position

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Referentenentwurf zum Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG.

VCI nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz © wsf-f / stock.adobe.com
VCI nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz © wsf-f / stock.adobe.com

Am 16.02.2023 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) mit seinem Kernstück, dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG), veröffentlicht.

An einigen Stellen geht der Entwurf zwar in die richtige Richtung: So ist ein frühes „Opt-in“ der Verbraucher zu der geplanten Verbandsklage ebenso vorgesehen wie hohen Anforderungen an die Klagbefugnis von Verbänden und eine ausgewogene Regelung zur Verjährungshemmung.

Gleichwohl geben wesentliche Teile des Entwurfs Anlass zu erheblichen Bedenken. Dies gilt zum Beispiel für die Zulassung der Drittfinanzierung von Klagen. Die diesbezüglichen Regelungen, die eine Übervorteilung der geschädigten Verbraucherinnen und Verbraucher verhindern und die betroffenen Unternehmen vor missbräuchlichen Klagen schützen sollen, bleiben in dem Entwurf rudimentär. Außerdem ist das BMJ bei der Definition des materiellrechtlichen Anwendungsbereichs weit über die entsprechende Richtlinienvorgabe hinausgegangen und bezieht sogar kleine Unternehmen in den Anwendungsbereich der Verbandsklage ein.

Der VCI hat zu dem Referentenentwurf ausführlich Stellung genommen.

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RA Marcel Kouskoutis

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RA Marcel Kouskoutis

Gewerbliche Schutzrechte, Kartellrecht, Rechtsfragen Digitalisierung, Zivil- und Vertragsrecht