26. März 2020 | Bericht
Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld wurden erleichtert, um Entlassungen zu vermeiden.
Die Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. März in Kraft und werden auch rückwirkend ausgezahlt. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit vor Ort.
Hilfreiche Links
- Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit
- Merkblatt zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
- Antworten auf wichtige Fragen zum Kurzarbeitergeld auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums
- Corona-Hub des Bundesarbeitgeberverbands Chemie (BAVC), u.a. mit Informationen zur Kurzarbeit
- Leitfaden „Arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie" der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), u.a. mit Informationen zur Kurzarbeit