03. November 2021 | Bericht
Die Pläne Brüssels bleiben ambitioniert – so die erste Einschätzung des VCI zum Arbeitsprogramm 2022 der EU-Kommission.
In ihrem Arbeitsprogramm für das kommende Jahr hat die EU-Kommission die nächsten Schritte ihrer ehrgeizigen Transformationsagenda dargelegt. Das Arbeitsprogramm enthält allein 68 neue politische Initiativen. Auch die chemisch-pharmazeutische Industrie ist von den Plänen der Kommission erheblich betroffen. Damit rollt eine Gesetzeslawine vor allem im Chemikalien- und Umweltrecht auf die Branche zu, die scharfe Ziele vorantreibt, aber die Ziele der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit vernachlässigt, warnt der VCI.
„Das Ambitionsniveau bleibt immens hoch, auch wenn einige Initiativen zeitlich ein wenig verschoben worden sind und damit eine leichte Entschleunigung eintritt, beurteilt Pierre Gröning, Leiter des VCI-Europabüros in Brüssel, das EU-Arbeitsprogramm. Als grundsätzlich erfreulich bewertet er, dass ab dem kommenden Jahr erstmals das One-in-one-out-Prinzip greifen soll. Das heißt: Neue Gesetze, Vorschriften oder Normen dürfen nur in dem Maße eingeführt, wie bisherige Belastungen abgebaut werden. „Das bietet zwar die Chance, dem Zuwachs bürokratischer Belastungen Einhalt zu gebieten, so Gröning, „aber wesentliche Details, wie dies gestaltet werden soll, sind noch ungeklärt.“
Überarbeitung der REACH-Verordnung wohl erst 2023
Im Umweltbereich hat sich die EU-Kommission viel vorgenommen: Auf dem Prüfstand stehen unter anderem die CLP-Verordnung und die Abfallverbringungsverordnung. Geplant sind Vorschläge, um Mikroplastik in Produkten zu beschränken und die unbeabsichtigte Freisetzung von Mikroplastik zu reduzieren. Auch Luftqualitätsnormen sollen überarbeitet werden. Diese Themen haben alle eine besonders hohe Relevanz für die Branche, sagt Gröning. Für das kommende Jahr steht auch eine Überarbeitung weiterer Teile der Umweltgesetzgebung zu Boden und Wasser an. Ergänzend ist vorgesehen: ein massiver Legislativvorstoß zur Kreislaufwirtschaft, die Überarbeitung der Arzneimittelgesetzgebung sowie Reduktionsziele für Pflanzenschutzmittel. Bemerkenswert ist ebenfalls, dass die Revision der REACH-Verordnung wahrscheinlich auf 2023 verschoben wurde.
Der Zeitplan im Detail
4. Quartal 2021:- Veröffentlichung der EU-Bodenstrategie, der Abfall-Verbringungsverordnung und der Verordnung über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
- Aktualisierung der Konzentrationsgrenzwerte für persistente organische Schadstoffe in Abfällen (Anhänge IV und V) einschließlich Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie
- Neue Strategie für Elektronik-Kreislaufwirtschaft
- Initiative für nachhaltige Produktpolitik einschließlich Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie
- Überarbeitung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle
- Vorschlag für Beschränkungen von Mikroplastik
- Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe
- Revision der Richtlinie über Behandlung von kommunalem Abwasser
- Überarbeitung der IED-Richtlinie und der CLP-Verordnung
- Überarbeitung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle
- Vorschläge für Maßnahmen zur Reduktion unabsichtlich freigesetzten Mikroplastiks
- Integrierte Wasserbewirtschaftung: Überarbeitung der Listen von Schadstoffen in Oberflächengewässern und im Grundwasser
- Überarbeitung der Gesetze zur Luftqualität
- Neuer horizontaler Vorschlag zur Neuzuweisung technischer und wissenschaftlicher Arbeiten zu Chemikalien an EU-Behörden
- Überarbeitung der EU-Vorschriften zum Schutz der Ozonschicht, Überarbeitung der Bauprodukteverordnung und Evaluierung der Richtline über Klärschlamm
Eine VCI-Übersicht mit den für die Branche wichtigsten Initiativen können Sie hier herunterladen: Übersicht: Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2022 (Mitglieder-Log-in erforderlich)PDF | 166 kB | Stand: 26. Oktober 2021
Das komplette Arbeitsprogramm 2022 der EU gibt es hier
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Dr. Pierre Gröning
Geschäftsführung Europabüro Brüssel
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