31. März 2020 | Bericht
Die Anlagensicherheit und Störfallvorsorge erfordern zurzeit besondere Aufmerksamkeit, falls es zu Personalengpässen aufgrund von Corona-Infektionen oder vorsorglichen Quarantänemaßnahmen kommen sollte. Darauf hat das Bayerische Umweltministerium hingewiesen.
In einem Schreiben vom 16. März 2020 heißt es: „Wegen der besonderen gesundheitlichen Risikolage haben einige Regierungen entschieden, bis auf Weiteres verschiebbare Regel-Überwachungen und -Inspektionen nicht durchzuführen. Anlassbezogene Überwachungen müssen jedoch gewährleistet werden.“
Das Ministerium empfiehlt: „Die dadurch gegebenenfalls entfallenden Vor-Ort-Überwachungen gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz beziehungsweise
12. Bundesimmissionsschutz-Verordnung sollten jedoch zeitnah nachgeholt werden, um die kalendarischen Überwachungsvorgaben der EU möglichst einhalten zu können.“
Die Empfehlungen für die Verlängerung von Prüffristen gelten zwar nur in Bayern. Den Unternehmen könnte dieser Vorschlag jedoch als Muster dienen, um in anderen Bundesländern ein entsprechendes Vorgehen anzuregen.
Ansprechpartner im VCI-Landesverband Bayern
Dr. Roland Appel (
appel@lv-bayern.vci.de
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