Bundesimmissionsschutzgesetz und Störfallverordnung unter Schutzmaßnahmen gegen Corona-Infektionen

Empfehlungen des Umweltministeriums in Bayern

31. März 2020 | Bericht

Die Anlagensicherheit und Störfallvorsorge erfordern zurzeit besondere Aufmerksamkeit, falls es zu Personalengpässen aufgrund von Corona-Infektionen oder vorsorglichen Quarantänemaßnahmen kommen sollte. Darauf hat das Bayerische Umweltministerium hingewiesen.

Das Bayerische Umweltministerium weist darauf hin, dass Anlagensicherheit und Störfallvorsorge zurzeit besondere Aufmerksamkeit erfordern, falls es zu Personalengpässen aufgrund von Schutzmaßnahmen gegen Corona-Infektionen kommen sollte. Foto: © Andrei Merkulov - Fotolia
Das Bayerische Umweltministerium weist darauf hin, dass Anlagensicherheit und Störfallvorsorge zurzeit besondere Aufmerksamkeit erfordern, falls es zu Personalengpässen aufgrund von Schutzmaßnahmen gegen Corona-Infektionen kommen sollte. Foto: © Andrei Merkulov - Fotolia

In einem Schreiben vom 16. März 2020 heißt es: „Wegen der besonderen gesundheitlichen Risikolage haben einige Regierungen entschieden, bis auf Weiteres verschiebbare Regel-Überwachungen und -Inspektionen nicht durchzuführen. Anlassbezogene Überwachungen müssen jedoch gewährleistet werden.“

Das Ministerium empfiehlt: „Die dadurch gegebenenfalls entfallenden Vor-Ort-Überwachungen gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz beziehungsweise
12. Bundesimmissionsschutz-Verordnung sollten jedoch zeitnah nachgeholt werden, um die kalendarischen Überwachungsvorgaben der EU möglichst einhalten zu können.“

Die Empfehlungen für die Verlängerung von Prüffristen gelten zwar nur in Bayern. Den Unternehmen könnte dieser Vorschlag jedoch als Muster dienen, um in anderen Bundesländern ein entsprechendes Vorgehen anzuregen.

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Ansprechpartner im VCI-Landesverband Bayern
Dr. Roland Appel ( appel@lv-bayern.vci.de )