Referentenentwurf erschienen

Koalition beim Lieferkettengesetz grundsätzlich einig

24. Februar 2021 | Bericht

Nachdem Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Mitte Februar verkündet haben, dass ein Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode kommt, liegt mittlerweile der Referentenentwurf vor. Auch die Ressortabstimmung wurde bereits eingeleitet. Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der VCI fordern eine Lösung auf europäischer Ebene.

Pressekonferenz in Berlin am 12. Februar 2021 zum nationalen Lieferkettengesetz. - Bild: © Dr. Olaf Deutschbein
Pressekonferenz in Berlin am 12. Februar 2021 zum nationalen Lieferkettengesetz. - Bild: © Dr. Olaf Deutschbein

Beide Verbände halten es für notwendig, dass es eine einheitliche globale, zumindest aber europäische Lösung gibt, um das gemeinsame Ziel einer globalen Beachtung der Menschenrechte in der Lieferkette zu erreichen. Der aktuelle Entwurf soll zunächst in Deutschland ansässige Unternehmen mit weltweit mehr als 3.000 Beschäftigten binden, die umfangreichen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Ab 2024 soll dieser Kreis auch auf kleinere Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten erweitert werden.

EU-weite Regelung wünschenswert

Ein deutscher Alleingang führt aus Sicht von BAVC und VCI zu einem Flickenteppich, der vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens für eine EU-Regelung weder zielführend noch praxistauglich ist. Da die EU-Kommission bereits ein Lieferkettengesetz für 2021 angekündigt hat und parallel hierzu das EU-Parlament derzeit einen Initiativbericht erarbeitet, hat Brüssel für die globale Herausforderung Vorrang. VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup sagte: „Lieferketten sind komplexe Gebilde, die oft tausende Vorprodukte und Lieferanten enthalten. Daher braucht eine international verflochtene Industrienation wie Deutschland auch internationale und vor allem praxisorientierte Ansätze. Mit einem deutschen Alleingang konterkarieren wir die große Chance der europäischen Lösung.“

BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller ergänzte: „Unterschiedliche nationale Regelungen fördern gerade nicht das gemeinsame Ziel einer globalen Beachtung der Menschenrechte in der Lieferkette. Vielmehr führen sie zu großer Rechtsunsicherheit. Notwendig sind gleiche Spielregeln für die Unternehmen, sonst geht dieses gut gemeinte Projekt der großen Koalition zulasten der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.“

Brancheninitiativen mit einbinden

Die deutschen Chemie-Unternehmen sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und arbeiten intensiv daran, ihr Lieferkettenmanagement auszubauen und weiter zu verbessern. In den gesellschaftlichen Dialog sollten daher auch bestehende Brancheninitiativen wie Chemie³ und Together for Sustainability einbezogen werden. Dort sind bereits Standards und Leitfäden zur Wahrung der Menschenrechte in der Lieferkette erarbeitet worden. Die Chemie ist darüber hinaus überzeugt, dass eine praxisorientierte Branchenlösung gefördert werden sollte (safe harbor). Gerade im Hinblick auf die Umsetzung auf EU-Ebene sollte die Bundesregierung diese Überlegungen einfließen lassen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass zivilrechtliche Haftung in Deutschland auch für Sorgfaltspflichtverletzungen der Vorlieferanten im Ausland nicht vorgesehen ist. Eine solche Regelung hätte einer weltweiten Klageindustrie Tür und Tor geöffnet. Es ist wichtig darauf zu achten, dass sie im weiteren Verfahren nicht noch durch die Hintertür eingeführt wird.

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RA Berthold Welling

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Geschäftsführung Recht und Steuern