Leitlinien zur

Einstufung umweltgefährdender Stoffe, Lösungen und Gemische (aquatische Umwelt) in Gefahrgutvorschriften

13. August 2010 | Leitfaden

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Kriterium: „Umweltgefährdend (aquatische Umwelt)“. Bei dieser Klassifizierung gibt es - trotz Harmonisierung mit GHS - etliches zu berücksichtigen.

Seit 2009 muss bei allen Gefahrgütern das Kriterium „umweltgefährdend (aquatische Umwelt)“ für die Klassifizierung berücksichtigt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gefahrgüter bereits in eine oder mehrere Gefahrgutklassen eingestuft sind. Trotz weitest gehender Harmonisierung mit GHS, gibt es Abweichungen/Disharmonien, die in den Kapiteln dieses Leitfadens entsprechend dargestellt sind.

Diese Leitlinie ist eine Fortschreibung der Ausgabe vom Juni 2009. Sie berücksichtigt die seit 2009/2010 geltenden Gefahrgutvorschriften gemäß ADR/RID/ADN, IMDG-Code und ICAO/IATA, sowie die für 2011/2012 diesbezüglich bereits veröffentlichten Änderungen.Die Einstufungskriterien für die verschiedenen Verkehrsträger sind im Zeitraum 2009/2010 weitgehend harmonisiert worden.

Obwohl die Einstufungskriterien der verschiedenen Verkehrsträgervorschriften für die Gefahr „umweltgefährlich“ in den in 2009/2010 in Kraft getretenen Vorschriften weitestgehend harmonisiert worden sind, gibt es Abweichungen/Disharmonien, die in den Kapiteln dieses Leitfadens entsprechend dargestellt sind.

Ferner ergeben sich durch eine im Seeverkehr um zwei Jahre verzögerte Übernahme der Ökotoxkriterien gemäß der 3. Ausgabe des UN-GHS ab 2011 eine erneute Disharmonie zwischen Land/Luft einerseits und See andererseits, die diese ohnehin schon sehr komplexe Thematik weiter verkompliziert

Die neue Gliederung orientiert sich an der Systematik der Gefahrgutvorschriften, also der Einleitung, Klassifizierung, Kennzeichnung, Dokumentation. Dadurch werden Redundanzen vermieden. Die verwendeten Begriffe wurden im Land- und Lufttransport mit dem GHS harmonisiert. Im Seeverkehr werden beide Begriffe: „umweltgefährdend (aquatische Toxizität)“ und „Meeresschadstoff (Marine Pollutant)“ parallel verwendet.

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Dipl.-Ing. Jörg Roth

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Dipl.-Ing. Jörg Roth

Gefahrgut, Ladungssicherung, Transportsicherheit, TUIS, Verkehr und Logistik