Steuerliche Forschungsförderung

Auf eine gute Dokumentation kommt es an

16. September 2020 | Information

Seit Anfang des Jahres ist das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung, kurz Forschungszulagengesetz, in Kraft. Schon vor Corona war das ein Schritt, den die Industrie dringend erwartet hat. Jetzt geht es darum, das Instrument mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand zügig umzusetzen. Und: Mittelfristig muss die Forschungszulage internationales Niveau erreichen.

Für die Beantragung der steuerlichen Forschungsförderung wird eine gute Dokumentation der diesjährigen Forschungsprojekte das A und O sein. - Bild: © Alexander Raths - stock.adobe.com
Für die Beantragung der steuerlichen Forschungsförderung wird eine gute Dokumentation der diesjährigen Forschungsprojekte das A und O sein. - Bild: © Alexander Raths - stock.adobe.com

Der VCI hat sich seit vielen Jahren für eine steuerliche Forschungsförderung stark gemacht. Zur Verabschiedung des Gesetzes im November 2019 sagte VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup: „Das ist ein nachhaltiger Impuls für den Standort Deutschland, denn Forschungsförderung ist eine Investition in die Zukunft. Davon kann es nicht genug geben. Vor allem, wenn man das deutsche Volumen mit anderen Ländern vergleicht. Dann ist hier noch Luft nach oben.“ Denn der Chemieverband hält das Fördervolumen im internationalen Vergleich für zu niedrig. Die erwünschten volkswirtschaftlichen Impulse zur Steigerung der Forschungsausgaben in der Industrie könnten möglicherweise verpuffen.

Im Rahmen des Konjunkturpakets vom Sommer hat die Bundesregierung die maximale jährliche Bemessungsgrundlage verdoppelt: von 2 Millionen auf 4 Millionen Euro. Bei einem weiterhin bestehenden Fördersatz von 25 Prozent beträgt die jährliche Höchst-Fördersumme bis auf weiteres 1 Million Euro pro Unternehmen pro Wirtschaftsjahr.

Neben einer weiteren Anhebung der Forschungszulage ist aus Sicht des VCI eine bürokratiearme und praxisgerechte Umsetzung der steuerlichen Forschungsförderung notwendig. Hier haben zahlreiche Diskussionsrunden nicht zuletzt mit den Mittelständlern in der Mitgliedschaft geholfen, zentrale Praxisfragen zu sammeln. Diese hat der VCI in einer Reihe von „Praxisgesprächen“ mit der vom Bundesforschungsministerium (BMBF) für die Bescheinigung von Forschungsvorhaben betrauten Beauftragten Stelle und Vertretern der Finanzverwaltung aufgearbeitet.

Dokumentation: Drei Empfehlungen des VCI

In den kommenden Wochen erhält der VCI Einblicke, wie sich BMBF und Projektträger die Antragsformulare vorstellen. Eine gute Dokumentation der Forschungsprojekte, die in diesem Jahr begonnen oder durchgeführt wurden, wird bei der Beantragung der Förderung das A und O sein.

Für eine adäquate Dokumentation empfiehlt der Chemieverband, drei Aspekte für die eigenbetriebliche und die Auftragsforschung zu beachten:

  • Frühzeitige Festlegung und Dokumentation von FuE-Projekten aus dem Jahr 2020, für die Anfang 2021 die Forschungszulage rückwirkend beantragt werden soll. Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist nicht möglich.
  • Die qualifizierten Lohnkosten des Forschungsvorhabens müssen in der unternehmerischen Kostenrechnung von anderen Lohnkosten deutlich abgegrenzt sein. Eine stundenbezogene Abrechnung dürfte dafür erfolgversprechend sein.
  • Bei Auftragsforschung sollte der Auftrag mit Angabe des definierten FuE-Vorhabens und die Rechnung des Auftragnehmers dokumentiert werden. Eine Angabe des Personalaufwands auf der Rechnung ist laut Gesetzesbegründung nicht erforderlich.

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RAin Chin Chin King

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Steuern

Dr. Martin Reuter

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Dr. Martin Reuter

Energie- und Materialforschung, Forschungs- und Technologiepolitik