chemie-report-Serie „Chemie 4.0 im Detail“ – Teil 9

5G als Chance für die Chemie

14. November 2018 | Bericht

Der neue Mobilfunkstandard 5G ist derzeit in aller Munde. Es vergeht kaum ein Tag, an dem in der Presse nicht über 5G berichtet wird. Aufhänger ist die Diskussion über die Frequenzen, auf denen in Deutschland 5G-Mobilfunk möglich werden soll, und deren Vergaberegeln.

Mit dem Mobilfunkstandard 5G kann das „Internet der Dinge“ Realität werden. - Foto: © picture alliance/KEYSTONE
Mit dem Mobilfunkstandard 5G kann das „Internet der Dinge“ Realität werden. - Foto: © picture alliance/KEYSTONE

Die Mobilfunkindustrie redet von neuen Generationen, wenn der nächste technische, global gültige Standard eingeführt wird. In Deutschland startete der „Mobilfunk“ mit dem A-Netz bereits in den 1950er-Jahren. Diese erste Generation (1G) war noch analog und nur für Sprachkommunikation ausgelegt. Aufgrund der hohen Kosten blieb 1G ein elitäres Novum. In den 70er- und 80er-Jahren folgten das B- und C-Netz. Anfang der 90er-Jahre ging GSM/2G in Deutschland an den Start. Hier konnte man das erste Mal von richtigem „Mobilfunk“ sprechen. Die Endgeräte hatten eine Größe, die westentaschenkompatibel war. Mit Verabschiedung des 3G-Standards (UMTS) Anfang der 2000er-Jahre war die Zeit für schnelles mobiles Internet reif. In den 2010er-Jahren folgten 3,9G und 4G. Erst der Letztere ermöglichte sehr schnelle Datenübertragungsraten auf oder sogar über dem Niveau von schnellen Festnetzinternetzugängen. Mitte 2018 wurde dann die Standardisierung der 5. Mobilfunkgeneration (5G) abgeschlossen.

Vorteile von 5G

Mit dem Sprung zur 5. Generation soll es künftig um weit mehr als nur mehr Performance gehen. Die insbesondere für industrielle Anwendungen geringen Latenzzeiten sollen unter 1 Millisekunde liegen. Damit wird Echtzeitkommunikation möglich. Neben einer deutlich besseren Energieeffizienz spricht auch eine höhere Zuverlässigkeit für 5G. Darüber hinaus liegen die möglichen Datenraten von bis zu 20 Gbit/s deutlich über dem, was mit den derzeitigen Standards möglich ist. 5G bietet somit erstmals die Möglichkeit, das „Internet der Dinge“ Realität werden zu lassen.

Vorgehen in Deutschland

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die Vergabe von ­Frequenzen zuständig. Sie plant, das Frequenzspektrum für die deutschlandweite 5G-Nutzung im Jahr 2019 zu versteigern und 100 MHz für lokale und regionale Netze zu reservieren.

Für die Chemie- und Pharmaindustrie sind unter anderem die lokalen Netze von großem Interesse. Diese ermöglichen es Unternehmen, eigene campusbezogene und von der restlichen Mobilfunkinfrastruktur getrennte Netze aufzubauen. Sensible Prozessdaten bleiben so auf dem Campus und die Unternehmen können die Netze so ausbauen, wie es benötigt wird.

Ende November wird die Bundesnetzagentur die Vergaberegeln festlegen. Neben einer Kommentierung des Vergabeverfahrens hat sich der VCI über mehrere Pressemitteilungen in die öffentliche Diskussion eingebracht. Gemeinsam mit den Verbänden VDA, VDMA und ZVEI forderte der VCI, dass Entscheidungen zur 5G-Versteigerung am Interesse der breiten Industrie ausgerichtet werden müssen. Der industrielle Mittelstand, der Verkehr und auch die Landwirtschaft, die teils abseits der Ballungszentren liegen, müssten auch an der digitalen Zukunft teilhaben können.

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Dipl.-Volksw. Christian Bünger

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