Corona: Service für Mitgliedsunternehmen

VCI-Webinar-Reihe zur Corona-Krise fortgesetzt

31. März 2020 | Bericht

Im Zentrum des zweiten VCI-Webinars zur Corona-Krise am 31. März 2020 standen die Änderungen im Gesellschafts-, Zivil- und Insolvenzrecht durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“. Die Vortrags-Charts und einen Audiomitschnitt gibt es zum Download auf der VCI-Website.

Im Zentrum des zweiten VCI-Webinars zur Corona-Krise standen Änderungen im Gesellschafts-, Zivil- und Insolvenzrecht. - Foto: © Song_about_summer/stock.adobe.com
Im Zentrum des zweiten VCI-Webinars zur Corona-Krise standen Änderungen im Gesellschafts-, Zivil- und Insolvenzrecht. - Foto: © Song_about_summer/stock.adobe.com

Im ersten Teil des Webinars informierte Dr. Tobias Brouwer, VCI-Leiter Recht und Steuern, über die relevanten Übergangsregelungen zur Erleichterung der Durchführung von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften. Insbesondere die neu geschaffene Möglichkeit zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne Präsenz der Aktionäre bietet Gesellschaften eine interessante Alternative, um notwendige Aktionärsbeschlüsse etwa über die Dividende fassen zu können. Ähnliche Fragestellungen wie bei einer Aktiengesellschaft stellen sich auch für zahlreiche Vereine. Auch für diese sieht das Notgesetz Sonderregelungen für virtuelle Versammlungen sowie Beschlüsse im vereinfachten Umlaufverfahren vor.

Im zweiten Teil des Webinars stellte Marcel Kouskoutis, VCI-Rechtsabteilung, die schuld- und insolvenzrechtlichen Regelungen des COVID-19-Gesetzes vor. Hierzu gehören insbesondere die Regelungen über das schuldrechtliche Moratorium, die ein Leistungsverweigerungsrecht von Kleinstunternehmen bei Dauerschuldverhältnissen begründen, sowie die Einführung eines mietrechtlichen Kündigungsverbots bei Zahlungsausfällen, die durch die COVID-19-Pandemie bedingt sind. Außerdem wurden die Regelungen des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes erläutert. Diese sehen eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht von Schuldnern und Gläubigern sowie Einschränkungen beim Insolvenzanfechtungsrecht vor.

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