Corona: Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums

Erklärungen zum Milliarden-Schutzschild für Deutschland

14. April 2020 | Bericht

Das Bundesfinanzministerium hat einen Katalog mit Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise veröffentlicht. Das Dokument wird fortlaufend an die aktuelle Situation angepasst und um neue Fragen erweitert.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Katalog mit Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise veröffentlicht. - Bild: © Marco2811/stock.adobe.com
Das Bundesfinanzministerium hat einen Katalog mit Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise veröffentlicht. - Bild: © Marco2811/stock.adobe.com

Der Fragen- und Antworten-Katalog umfasst in steuerlicher Hinsicht allgemeine verfahrensrechtliche Fragen sowie die Themen Stundung, Erlass von Steuern und Außenprüfungen.

Insbesondere der Erlass von Steuern betrifft VCI-Mitglieder. Unternehmen, die in der Corona-Krise Schutzmasken und Desinfektionsmittel an Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime spenden, müssen darauf keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Bund und Länder unterstützen dieses vorbildliche Engagement unbürokratisch.

Die Sonderregelung gilt ab 3. April und wird bis Jahresende 2020 gelten. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt auch, wenn Unternehmen unentgeltlich Personal für medizinische Zwecke stellen. Auch Sachspenden von medizinischer Ausrüstung an Rettungs- und Sozialdienste, Altersheime sowie Polizei und Feuerwehr sind abgedeckt.

Normalerweise müssen Unternehmen für Sachspenden dann Umsatzsteuer zahlen, wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtigen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz unterstützt damit all jene, die sich solidarisch gegen diese Krise stemmen: „Ich baue darauf, dass die Spendenbereitschaft der Unternehmen jetzt noch weiter zunimmt.“

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RAin Chin Chin King

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