Corona: Deutschland unterzeichnet multilaterale Vereinbarungen

Längere Fristen für die Beförderung gefährlicher Güter

31. März 2020 | Bericht

Die Bundesregierung hat mehrere multilaterale Vereinbarungen für Gefahrgut-Transporte auf der Straße (ADR), der Schiene (RID) und Binnenwasserwegen (ADN) unterzeichnet. Das Ziel ist, durch weniger Bürokratie die Beförderung gefährlicher Güter aufrechtzuerhalten.

Aufrechterhaltung der Beförderung gefährlicher Güter durch weniger Bürokratie. - Foto: © Giuseppe Porzani - Fotolia
Aufrechterhaltung der Beförderung gefährlicher Güter durch weniger Bürokratie. - Foto: © Giuseppe Porzani - Fotolia

Die einzelnen Regelungen im Überblick:

ADR (M327) und RID 4/2020 Gültigkeit von Prüfungen und Zwischenprüfungen ortsbeweglicher Tanks: Alle regelmäßigen Prüfungen oder Zwischenprüfungen ortsbeweglicher Tanks und UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC), deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. August 2020 endet, sind bis zum
31. August 2020 gültig.

ADR/M324 Gültigkeit von ADR-Fahrzeugführerschulung und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte: Die ADR-Schulungsbescheinigungen für Lkw-Fahrer, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.

ADR/M325: Gültigkeit von Prüfungen und Zwischenprüfungen von Tanks/ B3-Bescheinigung: Geltungsdauer von Prüfungen verlängert: Alle regelmäßigen ADR-Prüfungen oder -Zwischenprüfungen von Tanks, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. August 2020 endet, sind bis zum 30. August 2020 gültig.

Außerdem wurde die Geltungsdauer von B3-Bescheinigungen verlängert: Alle Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. August 2020 endet, sind bis zum 30. August gültig.

RID/1/2020: Gültigkeitsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte: Die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.

RID/2/2020: Gültigkeit von Prüfungen und Zwischenprüfungen von Tanks: Alle regelmäßigen Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. August 2020 endet, bleiben bis zum 30. August 2020 gültig.

ADN/M025 Gültigkeitsbescheinigungen über besondere ADN-Kenntnisse: Die Bescheinigungen über besondere ADN-Kenntnisse, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Dezember 2020 endet, bleiben bis zum 31. Dezember 2020 gültig.

ADN-Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 enden, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.


Links zum Volltext der multilateralen Vereinbarungen:

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Dipl.-Ing. Jörg Roth

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Dipl.-Ing. Jörg Roth

Gefahrgut, Ladungssicherung, Transportsicherheit, TUIS, Verkehr und Logistik