31. März 2020 | Bericht
Die Bundesregierung hat mehrere multilaterale Vereinbarungen für Gefahrgut-Transporte auf der Straße (ADR), der Schiene (RID) und Binnenwasserwegen (ADN) unterzeichnet. Das Ziel ist, durch weniger Bürokratie die Beförderung gefährlicher Güter aufrechtzuerhalten.
Die einzelnen Regelungen im Überblick:
ADR (M327) und RID 4/2020 Gültigkeit von Prüfungen und Zwischenprüfungen ortsbeweglicher Tanks: Alle regelmäßigen Prüfungen oder Zwischenprüfungen ortsbeweglicher Tanks und UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC), deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. August 2020 endet, sind bis zum
31. August 2020 gültig.
ADR/M324 Gültigkeit von ADR-Fahrzeugführerschulung und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte: Die ADR-Schulungsbescheinigungen für Lkw-Fahrer, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.
ADR/M325: Gültigkeit von Prüfungen und Zwischenprüfungen von Tanks/ B3-Bescheinigung: Geltungsdauer von Prüfungen verlängert: Alle regelmäßigen ADR-Prüfungen oder -Zwischenprüfungen von Tanks, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. August 2020 endet, sind bis zum 30. August 2020 gültig.
Außerdem wurde die Geltungsdauer von B3-Bescheinigungen verlängert: Alle Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. August 2020 endet, sind bis zum 30. August gültig.
RID/1/2020: Gültigkeitsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte: Die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.
RID/2/2020: Gültigkeit von Prüfungen und Zwischenprüfungen von Tanks: Alle regelmäßigen Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. August 2020 endet, bleiben bis zum 30. August 2020 gültig.
ADN/M025 Gültigkeitsbescheinigungen über besondere ADN-Kenntnisse: Die Bescheinigungen über besondere ADN-Kenntnisse, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Dezember 2020 endet, bleiben bis zum 31. Dezember 2020 gültig.
ADN-Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 enden, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.
Links zum Volltext der multilateralen Vereinbarungen:
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kontaktperson
Dipl.-Ing. Jörg Roth
Gefahrgut, Ladungssicherung, Transportsicherheit, TUIS, Verkehr und Logistik
- E-Mail: jroth@vci.de