Corona

Schutzausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung

08. April 2020 | Bericht

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatten am 13. März 2020 eine Empfehlung zur Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 herausgegeben.

Atemschutzmasken - Foto: © Maridav/stock.adobe.com
Atemschutzmasken - Foto: © Maridav/stock.adobe.com

Laut den Ministerien kann eine persönliche Schutzausrüstung (PSA), die in den USA, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig wäre, derzeit auch in Deutschland als verkehrsfähig angesehen werden. Die EU-Kommission hatte in ihrer Empfehlung (EU) 2020/403 die Befugnisse zur Bewertung durch die Marktüberwachungsbehörden geschildert.

Einige Bundesländer beschränken die Anwendung der Empfehlung auf die Einfuhr von PSA ohne CE-Kennzeichnung allerdings auf den medizinischen und pflegerischen Bereich. Hierzu stellt das BMAS klar, dass die Empfehlung von BMAS/BMG eine solche Beschränkung auf den medizinischen und pflegerischen Bereich ausdrücklich nicht vorsieht. Es wird vom BMAS anerkannt, dass auch bestimmte Industriezweige, zum Beispiel solche, die Produkte für den Gesundheitsbereich herstellen, mit entsprechender PSA zu versorgen sind. Das BMAS steht im Austausch und in der Diskussion mit den Bundesländern, ob die Erlasslage angepasst wird.

Sofern Sie hierzu Diskussionen mit Marktüberwachungsbehörden haben sollten, die eine enge Auslegung vornehmen, bittet der VCI um Rückmeldung an: Bernd Berressem ( berressem@vci.de )

Weiterhin wird darauf hingewiesen: Entsprechen PSA nicht europäischen Standards oder den Standards der USA, Japans, Kanadas oder Australien, kann das hinreichende Sicherheitsniveau durch eine verkürzte Prüfung innerhalb von einer Woche nachgewiesen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS): http://www.zls-muenchen.de/aktuell/index.htm

Weitere Informationen und Empfehlungen zur Schutzausrüstung finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit:

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Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dipl.-Ing. Bernd Berressem

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Dipl.-Ing. Bernd Berressem

Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Arbeitsmedizin, Ausschuss für Gefahrstoffe