BMWK-Konsultation zur Bürokratie in der EU: Bitte machen Sie mit!

Wo hemmt EU-Recht die Transformation?

25. Mai 2023 | Bericht

Gefragt bis zum 3. Juli: Fünf Vorschläge, was im EU-Recht besser werden sollte!

Noch bis zum 3. Juli 2023 können Verbände, Organisationen, Unternehmen und interssierte Personen bis zu fünf Vorschläge machen, wie unnötige Hemmnisse im EU-Recht abgebaut werden können. © DocRB_PhotoDesign/Shotshop/picture alliance
Noch bis zum 3. Juli 2023 können Verbände, Organisationen, Unternehmen und interssierte Personen bis zu fünf Vorschläge machen, wie unnötige Hemmnisse im EU-Recht abgebaut werden können. © DocRB_PhotoDesign/Shotshop/picture alliance

Wo hemmt die EU-Bürokratie die Transformation zu einer nachhaltigeren Lebens- und Wirtschaftsweise? Das will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gerade in einer Konsultation wissen. Und unsere Branche hat hier sicher viel zu sagen. Beteiligen auch Sie sich und helfen Sie mit, zu zeigen, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.

Die Konsultation des Bundesministeriums läuft noch bis zum 3. Juli 2023. Verbände, Organisationen, Unternehmen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger können EU-Regelungen benennen, durch die ihren konkreten Erfahrungen nach Maßnahmen oder Investitionen im Rahmen der ökologischen Transformation gehemmt werden.

Dem BMWK ist es ein wichtiges Anliegen, die Bessere Rechtsetzung und den Bürokratieabbau auf EU-Ebene zu stärken – generell und gerade auch im Bereich der ökologischen Transformation. Für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft ist ein effektiver, innovationsfreundlicher und zukunftssicherer EU-Regulierungsrahmen von großer Bedeutung.

Die Konsultation ermöglicht nicht nur, unnötige Bürokratie zu benennen, sondern zielt zugleich darauf ab, konkrete Vorschläge zu erschließen, wie der Zweck bestehender EU-Regelungen einfacher erreicht werden kann – ohne (Schutz-)Standards zu senken. Auch Hinweise, wo eine bislang noch fehlende Harmonisierung auf EU-Ebene zu Entlastungen führen würde, sind hilfreich.

Ziel des BMWK ist es, die durch die Konsultation ermittelten EU-Regelungsbereiche in der Folge der Kommission mitzuteilen und sich für eine regulatorische Verbesserung einzusetzen.

Hinweise zur Konsultation

Die Konsultation ist anonym und beschränkt sich auf das EU-Recht. Jeder Teilnehmer kann maximal fünf Verbesserungsvorschläge einbringen.

Die Antworten sollten möglichst kurz sowie beschreibend und präzise gehalten sein. Das Nennen von absoluten Zahlen (zum Beispiel „50.000 Euro Extrakosten“ oder „zehn Beschäftigte extra“ oder „betrifft 2000 Unternehmen der Chemiebranche“) ist hilfreich.

Für die Auswertung der Konsultation sind sicherlich auch Faktoren wie die Häufigkeit der Nennung, Reichweite, Erfüllungsaufwand, Entlastungspotenzial und Beschleunigungspotenzial wichtig.

Wenn Sie sich an der Konsultation beteiligen möchten, bitten wir Sie, den Fragebogen im Online-Tool unter https://bmwk.limesurvey.net/951188 bis zum 3. Juli 2023 auszufüllen. Machen Sie bitte mit – auch dies ist eine Gelegenheit, der Politik zu vermitteln, dass es so nicht weitergehen kann.

Inhalt der Konsultation

Im Folgenden sind die Fragen der Konsultation aufgeführt. Hinweise unsererseits, welche Themen angesprochen werden könnten, finden Sie teilweise kursiv unterhalb der Fragen.

1. "Bitte benennen Sie hier in einer Kurzbezeichnung den Bereich der ökologischen Transformation, in dem aus Ihrer Sicht aktuell unnötige und auf bestehendes oder fehlendes EU-Recht zurückzuführende bürokratische Belastungen bestehen."

Bereiche können z.B. sein:

  • Energie / Erneuerbare Energien
  • Recycling und Kreislaufwirtschaft
  • Klimaneutrale Wirtschaft
  • Wasserstoffwirtschaft
  • emissionsarme Mobilität
  • energieeffiziente Gebäude
  • Zukunfts- und Klimainvestitionen
  • Forschung/Entwicklung
  • …anderes

2. "Aus welchen konkreten EU-Regelungen resultieren die aus Ihrer Sicht unnötigen Belastungen (nur wenn es Ihnen möglich ist, diese zu benennen)?"

Beispiele:

  • IED Industrieemissionsrichtlinie
  • REACH
  • CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • LkSG Lieferkettengesetz
  • SSbD Safe and Sustainable by Design

3. "Welche konkreten Maßnahmen oder Investitionen im Bereich der ökologischen Transformation werden hierdurch aus Ihrer Sicht gehemmt? Wer ist von diesen Belastungen betroffen?"

4. "Wie könnte der Zweck der EU-Regelung aus Ihrer Sicht einfacher oder unbürokratischer erreicht werden, ohne dabei (Schutz)Standards zu senken? Bitte beschreiben Sie Ihren Verbesserungsvorschlag (z.B. modifizierte Regelung, modifizierter Vollzug)."

5. "Welche entlastenden Effekte würden durch Ihren Verbesserungsvorschlag eintreten?"

z.B. Beschleunigung des Verfahrens, Kostenersparnis, kein zusätzlicher Mitarbeiteraufbau nötig, Erhalt des Standorts/der Produktion, Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit

6. "Weitere Anmerkungen"

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dipl.-Wirt.-Inf. Angelika Becker

Dipl.-Wirt.-Inf. Angelika Becker

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