05. Februar 2024 | Bericht
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Reform des Lobbyregistergesetzes: Übersicht über die wesentlichen Änderungen
PDF | 2 MB | Stand: 31. Januar 2024
Reformiertes Lobbyregistergesetz bringt mehr Bürokratieaufwand ohne wesentlichen Transparenzgewinn.
Die Verabschiedung des Lobbyregistergesetzes (LobbyRG) im Jahr 2021 war ein erster wichtiger Schritt für mehr Transparenz in der politischen Interessenvertretung. Wenngleich die neue Ampel-Koalition sich im Koalitionsvertrag das Ziel setzte, die noch offenen Baustellen direkt anzugehen, verfehlte die im letzten Jahr verabschiedete Reform das selbst gesteckte Transparenzziel (siehe Pressemitteilung der „Allianz für Lobbytransparenz“ vom 19.09.2023 hier auf der VCI-Website ).
Weder der angekündigte exekutive Fußabdruck noch die Reduktion der weitreichenden Ausnahmen wurden umgesetzt. Im Falle der Spenden an Lobbyorganisationen führt die Reform sogar zu einem erheblichen Transparenzverlust, da schätzungsweise 99 Prozent der bisherigen Spendenangaben entfallen. Dies führt de facto zu einer Abschaffung der Offenlegung der Herkunft dieser finanziellen Mittel, die jedoch zentraler Indikator dafür ist, wer wessen Interessen vertritt. Dabei ist dies ein wesentlicher Aspekt eines ganzheitlichen Ansatzes für Lobbytransparenz, wie ihn die „Allianz für Lobbytransparenz“ vertritt. Der VCI ist Mitinitiator dieser sehr breiten und heterogenen Allianz.
Vor allem angesichts der umfangreichen Ausnahmen bedeutet die Reform des LobbyRG sogar letztlich eine Verschärfung der Wettbewerbsnachteile für transparente Interessenvertreter.
Während beispielsweise Kirchen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften weiterhin pauschal von der Registrierungspflicht ausgenommen sind, wurden im Rahmen der Reform des Lobbyregistergesetzes die Dokumentationspflichten deutlich ausgeweitet. Dies wiegt umso schwerer, als dass eine Lösung, die den gleichen Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz gebracht hätte, nicht umgesetzt wurde ( zum Lösungsvorschlag von über 80 großen und kleinen Organisationen im PDF-Format auf der Website der „Allianz für Lobbytransparenz“ geht es hier ).
Umsetzung bringt Herausforderungen
Ab dem 01.03.2024 treten die Änderungen der LobbyRG-Reform in Kraft. Zentrale Herausforderungen für die Interessenvertreter ist die Umsetzung von zwei Aspekten:
1. Angabe von konkreten Regelungsvorhaben auf Bundes- und EU-Ebene
2. Hochladen von Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben
Weitere Änderungen:
- Zusätzliche namentliche Angabe von ehrenamtlich tätigen (unmittelbaren) Interessenvertreter:innen
- Angabe vorheriger lobbyregister-relevanter Tätigkeiten (Drehtüreffekt) für Beschäftigte und Ehrenamtliche
- Ausweitung des Geltungsbereichs auf Referatsleiterebene
- Verkürzung der Aktualisierungspflichten
- Angabe von Hauptstadtrepräsentanzen
- Angabe Beschäftigte im Bereich der Interessenvertretung als Vollzeitäquivalente statt pro Kopf
- Anhebung des Schwellenwertes für Angabe von Spenden an Lobbyorganisationen auf 10 Prozent
- Namentliche Angabe von Mitgliedern, wenn Mitgliedsbeitrag > 10 Prozent der Beitragseinnahmen beträgt
- Aufgeschlüsselte Angabe Mitgliederanzahl
- Reihenfolge Hauptfinanzierungsquellen
Einen ausführlicheren Überblick zu den Änderungen und dazu, was jetzt für Interessenvertreter:innen auch in den Unternehmen zu tun ist, finden Sie im Download-Bereich im Kopf dieser Seite.
Pressemitteilung der „Allianz für Lobbytransparenz“ vom 19.09.2023 im PDF-Format
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