Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mit der Bekanntmachung vom 3. Juni 2014 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2014, Nr. 28/29, S. 594 - 628) wurden mehrere TRBS geändert bzw. eine Neufassung bekannt gemacht.
Folgende Technische Regeln wurden geändert:
- TRBS 2111 - Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen (Neufassung)
- TRBS 2111 - Teil 4 Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel (Änderung)
- TRBS 3145 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetrieblichem Beförderung, Entleeren (Änderung)
- TRBS 3146 - Ortsfeste Druckanlagen für Gase (Neufassung)
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit sind auf der BAuA-Webseite als PDF-Dokumente zum Ansehen, Herunterladen und Ausdrucken verfügbar.
Des Weiteren wurden in der gleichen Ausgabe des GMBl Änderungen der TROS Inkohärente Optische Strahlung (TROS IOS - Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) bekannt gemacht:
- TROS IOS Teil 2: Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber inkohärenter optischer Strahlung
- TROS IOS Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung
Die Technischen Regeln für Optische Strahlung sind ebenfalls über die BAuA verfügbar.
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