Reform Aussensteuerrecht und Körperschaftssteuergesetz

Ein zaghafter Schritt vor und einer zurück

24. März 2021 | Pressemitteilung

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Die beiden heute vom Kabinett beschlossenen Reformen zur Unternehmensbesteuerung haben aus Sicht des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) Licht und Schatten. Dieser erste überfällige Reformschritt löse zwar endlich einzelne Probleme von Stammhäusern in Deutschland, viele strukturelle Probleme blieben aber nach wie vor unangetastet. Gerade die Reform des Körperschaftssteuerrechts sollte die Steuerlandschaft in Deutschland verändern, doch verfehlt dieser Wurf sein Ziel, den Großteil der Unternehmen besserzustellen, so der VCI.

Die beiden vom Kabinett beschlossenen Reformen zur Unternehmensbesteuerung haben aus Sicht des VCI Licht und Schatten. - Bild: © Alliance - stock.adobe.com
Die beiden vom Kabinett beschlossenen Reformen zur Unternehmensbesteuerung haben aus Sicht des VCI Licht und Schatten. - Bild: © Alliance - stock.adobe.com

Das Kernelement des Gesetzentwurfs ist ein sogenanntes Optionsmodell, welches Personengesellschaften die Wahlmöglichkeit gibt, zukünftig steuerlich als Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Der gut gemeinte Ansatz birgt jedoch viele Steuerfallen im Kleingedruckten und steht einer breiten Akzeptanz in der Wirtschaft im Weg, kritisiert der VCI. Vielmehr wünschten sich die meisten betroffenen Unternehmen eine längst überfällige Nachbesserung der bestehenden Regelungen zur Besteuerung einbehaltener Gewinne (Thesaurierungsbesteuerung). Das Optionsmodell sei zudem nicht stimmig ausgearbeitet, da es Steuerrisiken birgt (Aufdeckung von stillen Reserven).

Strukturelle Veränderungen sind dringend notwendig

Der Entwurf des neuen Außensteuergesetzes setzt aus Verbandssicht die falschen Impulse für den Industriestandort. „Die Chancen für strukturelle Verbesserungen müssen dringend genutzt werden“, fordert VCI-Steuerexperte Berthold Welling. „Sinnvoll ist eine Senkung der Niedrigsteuersatzgrenze auf 15 Prozent, zumindest wäre eine Anrechnung der Hinzurechnungsbeträge auf die Gewerbesteuer notwendig. Beides ist nicht vorgesehen und führt zu enormer Bürokratie.“ Weiterhin müssen Unternehmen unverändert Auslandsgewinne in Deutschland nachversteuern, wenn diese vor Ort mit weniger als 25 Prozent versteuert wurden. Für VCI-Steuerexperte Berthold Welling bleibt damit das Kernproblem ungelöst: „Dies führt in 99 Prozent der Fälle nur zu geringen oder sogar keinen Steuermehreinnahmen für die deutsche Staatskasse, aber zu weiteren unnötigen Belastungen für die Industrie und schwächt Deutschland im internationalen Standortwettbewerb.

Der VCI kritisiert zudem, dass der Entwurf nur das Notwendigste regelt und seit Jahren bestehende Baustellen ungelöst lässt. Vielmehr enthält der Entwurf zahlreiche Verschärfungen wie bei der Wegzugsbesteuerung durch verschärfte Stundungsregelungen, die ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gelten sollen.


Der VCI vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von über 1.700 deutschen Chemie- und Pharmaunternehmen sowie deutschen Tochterunternehmen ausländischer Konzerne gegenüber Politik, Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien. 2020 setzte die Branche knapp 190 Milliarden Euro um und beschäftigte rund 464.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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