Energiekrise, Wettbewerbsfähigkeit und Transformation

Für den Erhalt des Spitzenausgleichs

30. Juli 2023 | Position

Downloads

Die im Haushaltsentwurf 2024 vorgeschlagene Streichung ist abzulehnen.

Besser nochmal nachgedacht: Ein ersatzloser Wegfall des Spitzenausgleichs liefe dem Auftrag der Bundesregierung zuwider, für wettbewerbsfähige Strompreise am Standort Deutschland zu sorgen. Im Bild: Bundesfinanzminister Christian Lindner bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2024 Anfang Juli 2023. © picture alliance / Geisler-Fotopress
Besser nochmal nachgedacht: Ein ersatzloser Wegfall des Spitzenausgleichs liefe dem Auftrag der Bundesregierung zuwider, für wettbewerbsfähige Strompreise am Standort Deutschland zu sorgen. Im Bild: Bundesfinanzminister Christian Lindner bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2024 Anfang Juli 2023. © picture alliance / Geisler-Fotopress

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industriezweige ist angesichts der stark gestiegenen Energiepreise akut bedroht oder teils schon nicht mehr gegeben. Ein dauerhaftes Absinken der Strompreise auf das Vorkrisenniveau ist vorerst nicht absehbar. Die Lage für die chemische Industrie und andere energieintensive Branchen in Deutschland bleibt damit ernst.

Ein ersatzloser Wegfall des Spitzenausgleichs – wie mit dem Entwurf zum Bundeshaushalt 2024 vorgeschlagen – widerspricht allen Bemühungen dieser Bundesregierung, die Strom- und Energiekosten für die energieintensive Industrie angesichts der großen Herausforderungen wettbewerbsfähig zu halten. Stattdessen erhalten diese Industrien eine zusätzliche Belastung von circa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr Die Bundesregierung muss vielmehr – gemäß dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag – „dafür Sorge tragen, dass die Wirtschaft wettbewerbsfähige Strompreise für Industrieunternehmen am Standort Deutschland unter konsequenter Nutzung der eigenen Potenziale erneuerbarer Energien bekommt, die sie auf dem Weg in die Klimaneutralität braucht.“

Was ist der Spitzenausgleich und warum braucht es ihn?

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UPG) erhalten im Energie- und im Stromsteuerrecht unter anderem den sogenannten Spitzenausgleich. Diese Steuerentlastungen ermöglichen es, für alle Energie- und Stromverbräuche eines Jahres unter rechnerischer Zugrundelegung der Rentenversicherungsbeiträge bis zu 90 Prozent der nach Abzug der allgemeinen Steuerentlastung dann noch verbleibenden Energie- beziehungsweise Stromsteuer auf Heizstoffe und Strom zurückerstattet zu bekommen. Voraussetzungen sind unter anderem der Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. In Deutschland sind rund 9.000 energieintensive Unternehmen von der Regelung betroffen; mit dem Spitzenausgleich werden zusätzliche Belastungen in Höhe von rund 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro vermieden.

Der Spitzenausgleich wird auch weiterhin benötigt, weil maßgebliche Mitbewerber, insbesondere aus den USA oder China, wesentlich günstigere Energie- und vor allem Stromkosten aufweisen. Die Vorbildwirkung Deutschlands beim Erreichen des Klimaziels ohne (erheblichen) Wohlstandsverlust steht und fällt mit den Energie- insbesondere den Stromkosten. Daher ist jede Maßnahme, die Energie- beziehungsweise Stromkosten teurer macht, kontraproduktiv für ein Gelingen der Transformation und für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen am Standort Deutschland.

Was fordert der VCI?

Eine ersatzlose Streichung des Spitzenausgleichs – wie im Zuge des Haushaltsentwurfs 2024 vorgeschlagen – darf es so nicht geben. Der VCI ist gerne bereit, über eine mögliche Verlängerung und/oder Alternativen in einen zeitnahen Austausch zu treten.

Die vollständige Position des VCI finden Sie im Download-Bereich im Kopf dieser Seite.

Mehr zum Thema

Pressemitteilung des VCI vom 5. Juli 2023: „Tiefschlag für den Standort“

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Martin Kaspar

Kontaktperson

Martin Kaspar

Energiepolitik