22. April 2020 | Bericht
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat die Ausnahmen für Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern um einen Monat verlängert.
Danach gelten bis einschließlich 17. Mai 2020 dieselben Sonderregelungen, die das BMVI im März angeordnet hat. So darf beispielsweise die tägliche Lenkzeit höchstens fünfmal in der Woche auf zehn Stunden verlängert werden. Die Regelungen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Güterverkehr .
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Kontaktperson
Dipl.-Ing. Jörg Roth
Gefahrgut, Ladungssicherung, Transportsicherheit, TUIS, Verkehr und Logistik
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