10. November 2020 | Information
Die Bundesregierung hat eine neue Muster-Quarantäneverordnung beschlossen. Sie ist eine Empfehlung für die Regierungen der Bundesländer, die Bestimmungen in den jeweiligen Länderverordnungen umzusetzen. In der Musterverordnung ist geregelt, wie sich Reisende aus ausländischen Risikogebieten bei ihrer Rückkehr nach Deutschland verhalten sollen.
Die Musterverordnung reduziert die allgemeine Quarantänepflicht für Einreisende aus einem ausländischen Risikogebiet von 14 auf 10 Tage. Reiserückkehrer sind außerdem verpflichtet, unverzüglich nach der Einreise die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Quarantänepflicht hinzuweisen. Künftig soll dies durch eine digitale Einreiseanmeldung erleichtert werden.
Die Muster-Quarantäneverordnung sieht Ausnahmen vor für Beschäftigte von Transportunternehmen im Personen-, Güter- und Warenverkehr im grenzüberschreitenden Güterverkehr: Sie sind von der Quarantänepflicht nur dann ausgenommen, wenn ihr Aufenthalt in Risikogebieten außerhalb Deutschlands 72 Stunden nicht überschreitet.
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