14. April 2020 | Bericht
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 7. April 2020 ein Biozidprodukt zur präventiven antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen in vorübergehend stillgelegten Flugzeugen zugelassen.
Das betreffende Produkt kann normalerweise nicht regulär unter der BPR zugelassen werden, da der enthaltene Wirkstoff seit 2006 in der EU nicht mehr entsprechend verwendet werden darf. Zur Begründung nennt die Behörde gemäß Artikel 55 der Biozidprodukte-Richtlinie (BPR) die massive Einschränkung des Luftverkehrs in der Corona-Krise. Eine sichere Wiederaufnahme des Luftverkehrs sei weder unter Einsatz anderer Mittel noch anderer Methoden möglich.
Die Allgemeinverfügung der BAuA finden Sie hier >
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Dr. Evelyn Roßkamp
Biozide, Human-Biomonitoring, Innenraumluft, VCI-Serviceplattform "REACH, CLP und Biozide"
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