Corona: Behandlung von Flugzeugkraftstoffsystemen

BAuA erteilt Ausnahmezulassung

14. April 2020 | Bericht

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 7. April 2020 ein Biozidprodukt zur präventiven antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen in vorübergehend stillgelegten Flugzeugen zugelassen.

- Bild: © Hans F. Daniel
- Bild: © Hans F. Daniel

Das betreffende Produkt kann normalerweise nicht regulär unter der BPR zugelassen werden, da der enthaltene Wirkstoff seit 2006 in der EU nicht mehr entsprechend verwendet werden darf. Zur Begründung nennt die Behörde gemäß Artikel 55 der Biozidprodukte-Richtlinie (BPR) die massive Einschränkung des Luftverkehrs in der Corona-Krise. Eine sichere Wiederaufnahme des Luftverkehrs sei weder unter Einsatz anderer Mittel noch anderer Methoden möglich.

Die Allgemeinverfügung der BAuA finden Sie hier >



Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Evelyn Roßkamp

Kontaktperson

Dr. Evelyn Roßkamp

Biozide, Human-Biomonitoring, Innenraumluft, VCI-Serviceplattform "REACH, CLP und Biozide"