28. März 2023 | Bericht
Startschuss für Reform des EU-Strommarkts ist gefallen. Die Pläne im Überblick.

Die Europäische Kommission hat Mitte März 2023 ihren Vorschlag zur Anpassung des Strommarktdesigns vorgelegt. Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte bereits 2022 unter dem Eindruck der Energiekrise eine umfassende Reform angekündigt. Der nun vorliegende Entwurf ist deutlich weniger weitreichend als ursprünglich angedacht und konzentriert sich auf Einzelaspekte – insbesondere auf die Stärkung von Langfristinstrumenten. Die zugrundeliegenden marktwirtschaftlichen Prinzipien des Strommarkts wie die Preisbildung über die „Merit Order“ im Spotmarkt bleiben erhalten. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, da vorschnelle Eingriffe in das Marktdesign zu größeren Verwerfungen führen könnten. Unternehmen sollten nach Ansicht des VCI weiterhin selbst entscheiden dürfen, wie sie sich am Strommarkt absichern.
Was beinhaltet der Reformvorschlag?
Die Kommission bekräftigt die Vorteile des effizienten und integrierten Strommarkts. Gleichzeitig habe die Krise gezeigt, dass punktuelle Anpassungen nötig seien, um die Preisstabilität zu stärken und die grüne Transformation voranzubringen. Der Verordnungsentwurf verfolgt drei Ziele: Den besseren Schutz von Verbrauchern vor starken Preisschwankungen durch die Stärkung von Langfristinstrumenten, den beschleunigten Ausbau der Erzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) und die Stärkung des Verbraucherschutzes.
Die Rolle von grünen Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreements, PPA) soll als Absicherung gegen Preisschwankungen und Investitionssignal für Erneuerbare gestärkt werden. Zudem sollen neue EE-Anlagen künftig nur noch über Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) gefördert werden, die einen Basispreis festlegen, auf dem Förderzahlungen basieren.
Die Mitgliedstaaten sind außerdem aufgefordert, nationale Ziele für nachfrageseitige Flexibilitäten und Speicherkapazitäten festzulegen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Versorger über geeignete Absicherungsstrategien gegen plötzliche Preisschwankungen verfügen.
Wie geht es weiter?
Der Kommissionsvorschlag soll als regulärer Gesetzgebungsvorschlag vom Rat der EU und dem Europäischem Parlament verhandelt werden. Eine Stakeholder-Konsultation findet bis Mitte Mai 2023 statt. Ob die Verhandlungen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden, ist noch nicht sicher. Die schwedische Präsidentschaft strebt eine allgemeine Ausrichtung für den Energierat am 19.06.2023 an.
Pressemitteilung des BDI vom 21.03.2023 zur geplanten Reform des EU-Strombinnenmarkts
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