Was bringt die neue EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit?

Erste VCI-Bewertung

28. Oktober 2020 | Bericht

Die EU-Kommission hat Mitte Oktober 2020 ihre Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit mit mehr als 50 geplanten Maßnahmen veröffentlicht. Die Umsetzung wird weitreichende Folgen für die chemische Industrie und die Anwender chemischer Produkte haben. Die REACH- und die CLP-Verordnung sowie zahlreiche andere Vorschriften sollen geändert und verschärft werden. Der VCI analysiert die Strategie und bietet am 23. November 2020 ein Webseminar für seine Mitglieder an. Lesen Sie hier vorab die erste VCI-Bewertung der geplanten Maßnahmen.

Die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit umfasst mehr als 50 geplante Maßnahmen. Dazu zählen Änderungen der REACH- und der CLP-Verordnung sowie zahlreicher anderer Vorschriften. - Bild: © Songkhla Studio / stock.adobe.com
Die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit umfasst mehr als 50 geplante Maßnahmen. Dazu zählen Änderungen der REACH- und der CLP-Verordnung sowie zahlreicher anderer Vorschriften. - Bild: © Songkhla Studio / stock.adobe.com

Die EU-Kommission möchte mit ihrer Chemikalienstrategie neue Konzepte für nachhaltige Chemikalien und das Chemikalienmanagement einführen, um den Gesundheits- und Umweltschutz in der EU weiter zu erhöhen.

Weitreichende neue Datenanforderungen, Verwendungsbeschränkungen und eine umfassende Regulierung von Stoffgruppen mit bestimmten Eigenschaften will die Kommission durch Legislativvorschläge für bestimmte REACH-Änderungen im Jahr 2022 und zur Aufnahme neuer Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung im Jahr 2021 initiieren. Weitere gesetzliche Regelungen zu Produkten, wie Kosmetika, Lebensmittelkontaktmaterialien oder Wasch- und Reinigungsmitteln, sowie zum Umwelt- und Arbeitsschutz sind ebenfalls zu erwarten.

Neue Vorschriften geplant

Der Aktionsplan und die vorläufige Definition nachhaltiger Chemikalien in der neuen Strategie sind stark geprägt von einem Vorsorge- und gefahrenbasierten Regulierungswunsch. Damit könnten ganze Stoffgruppen und Stoffverwendungen vom Markt verbannt werden, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Risiko durch die Verwendung besteht.

Angekündigt hat die EU-Kommission:

  • die Beschränkung von Stoffen und Stoffgruppen für die Verwendung in Verbraucherprodukten im Schnellverfahren ohne Risikobewertung und öffentliche Konsultation (unter anderem für PBT-Stoffe) sowie eine analoge Regelung für gewerbliche Stoffverwendungen,
  • die Schaffung zusätzlicher SVHC-Kriterien unter REACH, etwa für persistente und mobile Stoffe,
  • neue REACH-Datenanforderungen, etwa zu bestimmten (öko-)toxikologischen Eigenschaften und kanzerogenen Stoffen, sowie die Registrierung bestimmter Polymere,
  • die Erstellung von Stoffsicherheitsberichten auch im Mengenband von 1 bis 10 Tonnen pro Jahr und von Informationen über den ökologischen Fußabdruck von Chemikalien,
  • die Einführung eines Bewertungsfaktors für mögliche Kombinationseffekte verschiedener Chemikalien. Das würde Neubewertungen von Stoffen unter REACH erfordern und kann unabhängig vom tatsächlich vorliegenden Risiko zu Verwendungseinschränkungen führen.
  • die Einführung neuer CLP-Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren, PBT/vPvB-Stoffe sowie persistente und mobile Stoffe sowie deren Anwendung in allen Rechtsvorschriften.

Sollten diese Maßnahmen umgesetzt werden, würde sich die Zahl der verfügbaren Chemikalien für verschiedenste Verwendungen in Europa deutlich verringern. Gleichzeitig würde der Aufwand von Unternehmen zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen massiv steigen. Die von der EU-Kommission angestrebte stärkere Autonomie Europas, zum Beispiel bei der Versorgung mit Arznei- und Desinfektionsmitteln und zum Erreichen der Ziele des Green Deals, wird aber nur gelingen, wenn die Resilienz der europäischen Chemieproduktion gestärkt wird und die benötigten Chemikalien auch zukünftig zur Verfügung stehen.

Besonders wichtig ist daher aus Sicht des VCI der in der Strategie angekündigte hochrangige „Runde Tisch“. Dieser soll laut EU-Kommission ermitteln, wie die Chemikaliengesetzgebung effizienter und wirksamer gestaltet werden kann und welche Auswirkungen die Maßnahmen der Chemikalienstrategie haben. Hier müssen konstruktiv und ergebnisoffen Konzepte sowie Daten und Argumente mit den Interessengruppen ausgetauscht werden, bevor Entscheidungen über die Änderung von Vorschriften getroffen werden.

Chancen für Verbesserungen und Innovationen

Einige geplante Maßnahmen der Chemikalienstrategie beinhalten aus VCI-Sicht durchaus Chancen für die chemisch-pharmazeutische Industrie, wenn Sie geeignet ausgestaltet werden. Dazu zählen:

  • eine Reform des REACH-Zulassungs- und Beschränkungsverfahrens,
  • bessere Kontrollen von Importen und des Internet-Handels. Eine Nulltoleranz-Politik für Verstöße soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen sicherstellen.
  • der Ansatz „Ein Stoff – eine Bewertung“ zur besseren Koordination der Bewertungsarbeit der europäischen Agenturen im Bereich Chemikalienrecht und eventuell Anpassungen der Aufgabenzuweisungen,
  • die Einführung einer wichtigen Definition für „sichere und nachhaltige Chemikalien“. Das wird großen Einfluss darauf haben, wie sich die Chemikalienstrategie auf die Chemie- und Pharmabranche auswirken wird.
  • die Forschungsförderung und finanzielle Anreize zur Entwicklung und Verbreitung von sicheren nachhaltigen Stoffen und Materialien sowie digitalen Innovationen (etwa schnellere Prüfungen und Bewertungen, weniger Tierversuche, …).

Planungssicherheit erhalten

Der VCI unterstützt den Ansatz des Green Deals, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik in Europa nachhaltiger auszurichten. Die Chemie- und Pharmabranche kann und will mit Lösungen und Verfahren aktiv dazu beitragen, die anspruchsvollen Ziele des Green Deals zu erreichen. Das ist insbesondere bei Themen wie „medizinischer Fortschritt“, Klimaschutz oder Elektromobilität möglich.

Umfassende Diskussionen zu Gesetzesänderungen würden aber zu lähmender Unsicherheit führen und könnten die wirtschaftliche Bewältigung der aktuellen Corona-Krise über Jahre hinweg ausbremsen. Der VCI weist deshalb darauf hin, dass die Branche Stabilität im Chemikalienrecht benötigt – besonders jetzt.

Die Chemikalienverordnung REACH bietet schon heute alle Möglichkeiten, um problematische Stoffe zu identifizieren und falls notwendig zu regulieren. Außerdem schließen sich Nachhaltigkeit und die Verwendung „gefährlicher Stoffe“ nicht aus. Ethanol ist zum Beispiel ein als gefährlich eingestufter Stoff, wird aber für Desinfektionsmittel benötigt.

Alle Unternehmen sollten nun kurzfristig potenzielle Auswirkungen der geplanten Regelungen auf ihr Portfolio und ihre Unternehmensziele prüfen und dies in die anstehenden Diskussionen zur EU-Chemikalienstrategie einbringen.

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Dr. Angelika Hanschmidt

Kontaktperson

Dr. Angelika Hanschmidt

Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH