EU einigt sich auf Vorgaben für Ökodesign

Weitere Regulierungswellen zu befürchten

11. Januar 2024 | Bericht

Trilog-Ende ohne Nachbesserungen. Produktregulierungen in Folge drohen falschen Kurs zu nehmen.

Die Initiative der Europäischen Kommission für eine neue Ökodesign-Richtlinie wurde als Maßnahme zur Umsetzung eines Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft geboren, wirkt mittlerweile aber weit darüber hinaus. © doganmesut/stock.adobe.com
Die Initiative der Europäischen Kommission für eine neue Ökodesign-Richtlinie wurde als Maßnahme zur Umsetzung eines Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft geboren, wirkt mittlerweile aber weit darüber hinaus. © doganmesut/stock.adobe.com

Im Dezember 2023 sind die Trilog-Verhandlungen der EU-Institutionen über neue Ökodesign-Vorgaben für Produkte zu Ende gegangen (Ecodesign for Sustainable Product Regulation - ESPR). Ziel des Vorschlags der EU-Kommission ist es, nahezu alle Produkte, die auf dem EU-Markt erhältlich sind, nachhaltiger und kreislauffähiger zu machen. Die Initiative wurde als Maßnahme zur Umsetzung eines Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft geboren, wirkt mittlerweile aber weit darüber hinaus.

Hoffnungen auf Nachbesserungen wurden enttäuscht

Denn im weiteren Prozess nahmen die Gesetzgeber auch besorgniserregende Stoffe ins Visier, für die sie eine eigene Definition bemühten. Damit droht eine Doppelregulierung neben REACH, wo Gefahrstoffe bereits berücksichtigt werden. Wie der VCI Mitte letzten Jahres berichtete , stand diese Entwicklung bereits zu befürchten.

Die Ergebnisse des Trilogs werden voraussichtlich durch das EU-Parlament bestätigt, es handelt sich üblicherweise um einen rein formalen Akt. Weiteres Ungemach droht nun durch delegierte Rechtsakte, die weitere Details zu einzelnen Produkten und Produktgruppen bestimmen sollen und dem Einfluss des EU-Parlaments und des EU-Rats entzogen sind.

Einige Lichtblicke bleiben

Ein bisschen erfreulicher gingen die Verhandlungen mit Blick auf den Digitalen Produktpass aus, der zukünftig für jedes Produkt erstellt werden muss, das über die neue Ökodesign-Verordnung geregelt ist. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses hat sich die Industrie für Technologieneutralität stark gemacht – dieser Forderung ist man nachgekommen. Der vorliegende Kompromisstext gewährt zukünftig die Verwendung gleichwertiger europäischer und internationaler Normen mit Blick auf Datenträger und eindeutige Produktkennung. Der ursprüngliche Kommissionstext hatte hier eine einzige Norm als verpflichtend vorgesehen.

Außerdem ist positiv zu bewerten, dass der Kompromisstext in Zukunft eine stärkere Beteiligung der von den Mitgliedstaaten benannten Experten vorsieht. Das ist für die Erarbeitung der delegierten Rechtsakte zu den Produkten bzw. Produktgruppen von großer Bedeutung.

Mehr zum Thema

VCI-Position zur „Ecodesign for Sustainable Product Regulation“ (ESPR)

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 Martina Schönnenbeck

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Martina Schönnenbeck

Lebensmittelzusatzstoffe, Responsible Care, Sustainable Consumption and Production