EU-Chemikalienstrategie

Generischer Ansatz für das Risiko­management?

29. September 2021 | Bericht

Was heute nur für CMR-Stoffe gilt, soll nach den Plänen der EU-Kommission bei viel mehr Chemikalien zum Einsatz kommen.

Auch persistente und mobile Stoffe sollen in Zukunft in Schnellverfahren reguliert werden. © Kzenon/stock.adobe.com
Auch persistente und mobile Stoffe sollen in Zukunft in Schnellverfahren reguliert werden. © Kzenon/stock.adobe.com

Die europäische Chemikalienverordnung REACH beschränkt schon heute die Verwendung von Stoffen in Alltagsprodukten in einem Schnellverfahren, wenn es sich um karzinogene, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische „CMR-Stoffe“ handelt. Künftig sollen weitere Chemikalien, beispielsweise bestimmte persistente und mobile Stoffe, so reguliert werden. Die EU-Kommission kündigt dies in der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ als Ausweitung des „allgemeinen Konzepts für das Riskomanagement“ an. Dabei würde es kaum eine Rolle spielen, ob die Verwendung dieser Stoffe sicher ist und einen Nutzen für Verbraucher hat. Selbst professionelle Verwendungen, zum Beispiel im Handwerk und in Werkstätten, sollen künftig so beschränkt werden.

Ausnahmen wären nur für sogenannte essenzielle Verwendungen möglich. Durch den generischen bzw. allgemeinen Ansatz beim Risikomanagement sollen Stoff- oder Verwendungsverbote künftig schneller ausgesprochen werden können. Die Chemie- und Pharmabranche kritisiert dieses Vorgehen dagegen als nicht sachgerecht und zu pauschal. Schon heute können alle Verwendungen mit inakzeptablen Risiken unter REACH im Rahmen des Standard-Beschränkungsverfahrens sachgerecht reguliert werden.

Das REACH-Beschränkungsverfahren

Bisher ist für Beschränkungen von Chemikalien ein Verfahren die Standardoption, das zunächst eine Risikobewertung und die Erstellung eines Beschränkungsdossiers durch die Behörden vorsieht. Dabei wird die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber einem Stoff berücksichtigt und bewertet, ob es inakzeptable Risiken gibt, die ein Verbot oder die Vorgabe von Verwendungsbedingungen (Beschränkungen) erfordern.

Zu dem Dossier der Behörden finden dann öffentliche Konsultationen statt, bevor die zuständigen ECHA-Ausschüsse ihre Stellungnahmen zu einer Beschränkung an die EU-Kommission übermitteln. Durch die Konsultation können Unternehmen zusätzliche Informationen einbringen, zum Beispiel Expositionsdaten oder Begründungen für erforderliche Ausnahmen. Die Kommission erstellt anschließend auf Basis der ECHA-Stellungnahmen einen Verordnungsentwurf, über den in einem Ausschussverfahren entschieden wird.

So funktioniert der generische Ansatz

Beim generischen oder auch „allgemeinen Ansatz für das Risikomanagement“ will die EU-Kommission sowohl auf die verwendungsspezifische Risikobewertung des betroffenen Stoffs verzichten als auch auf eine sozioökonomische Bewertung und die Betrachtung von Alternativen. Eine Beschränkung erfolgt dann allein aufgrund bestimmter Stoffeigenschaften unter der Annahme, dass Verbraucher gegenüber dem Stoff exponiert und damit gefährdet sein könnten. Es spielt dann künftig auch keine Rolle, ob der Stoff im Einzelfall sicher verwendet wird. Der generische ist daher ein sehr gefahrenbasierter Ansatz, wie er bislang unter REACH nur für CMR-Stoffe in Verbraucherprodukten angewandt wird (REACH-Artikel 68 Abs. 2).

Professionelle Verwendungen anders regulieren

Die EU-Kommission will den „generischen Ansatz“ auch auf professionelle Verwendungen ausweiten. Im Gegensatz zu Verbraucherprodukten geht in Handwerksbetrieben und Werkstätten aber geschultes Personal mit den Stoffen um. Außerdem gibt es umfassende Arbeitsschutzregeln.

Es wäre deshalb weder angemessen noch zielführend, gewerbliche Verwendungen allein auf Basis gefährlicher Stoffeigenschaften zu beschränken. Dann kämen im gewerblichen Bereich künftig vielfach nur noch Produkte zum Einsatz, die auch für Privatpersonen zugänglich sind. Hochqualifizierte Handwerks- und Meisterberufe könnten sich dann in ihrem Leistungsspektrum nicht mehr wie bisher von Ungelernten differenzieren.

Beschränkungen sollten auch zukünftig weiterhin selektiv und spezifisch ausgesprochen werden. Das dies sehr gezielt und unter Einbindung Betroffener möglich ist, zeigt etwa das jüngst durchgeführte Beschränkungsverfahren für „Diisocyanate“, die etwa im Baugewerbe eingesetzt werden.

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Dr. Angelika Hanschmidt

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Dr. Angelika Hanschmidt

Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH