EU-Chemikalienstrategie

Was bedeutet „Essential Use“?

15. September 2021 | Bericht

Chemikalien mit bestimmten Eigenschaften sollen künftig in Verbraucherprodukten nur noch eingeschränkt erlaubt sein.

Was ist essenziell und was nicht? Die chemikalienrechtliche Diskussion über diese Frage hat gerade erst begonnen. © Suwatchai - stock.adobe.com
Was ist essenziell und was nicht? Die chemikalienrechtliche Diskussion über diese Frage hat gerade erst begonnen. © Suwatchai - stock.adobe.com

In ihrer Mitteilung zur EU-Chemikalienstrategie hat die EU-Kommission im Oktober 2020 angekündigt, dass sie Chemikalien mit bestimmten Eigenschaften zukünftig nur noch in sogenannten essenziellen Verwendungen von Verbraucherprodukten erlauben will. Hierzu soll definiert werden, was essenziell ist. Diese Frage lässt sich nicht allein technisch oder chemikalienrechtlich beantworten. Sie wird auch stark davon beeinflusst, wie eine Gesellschaft leben will und welche Prioritäten sie setzt.

Bisher wird ein solcher Ansatz auf Stoffe angewendet, die die Ozonschicht schädigen und gemäß internationaler Vereinbarung (Montreal-Protokoll) verboten sind. Die Feststellung, dass eine bestimmte Verwendung essenziell ist, ermöglicht dann eine Weiterverwendung in begründeten Ausnahmefällen. Essenziell wird dabei gleichgesetzt mit notwendig für die Gesundheit, die Sicherheit oder das Funktionieren der Gesellschaft (kulturelle, intellektuelle Aspekte), wenn es gleichzeitig keine verfügbare oder praktisch machbare Alternative gibt.

Diskussion hat begonnen

Ende 2020 hat die EU-Kommission Hintergrundinformationen und erste Überlegungen zu möglichen Elementen eines „Essential Use“-Konzepts vorgelegt. Es könnte unter REACH und bei relevanten Produktregulierungen angewendet werden. Als Beispiel für mögliche Kriterien nennt die Kommission unter anderem: Verwendungen in Sektoren, die in der EU als kritische Infrastruktur gelten oder für den Gesundheitsschutz und die Lebensmittelsicherheit notwendig sind. Ein weiteres Beispiel bezog sich auf die Nichtgewährung einer Zulassung für eine nicht-essenzielle Verwendung. NGOs schlagen ihrerseits restriktive Kriterien und Entscheidungsbäume vor, die auch sichere Verwendungen bestimmter eingestufter Stoffe ausschließen würden.

Studie angekündigt

Rückmeldungen der für REACH zuständigen nationalen Behörden und von Interessengruppen zum Diskussionspapier der EU-Kommission haben gezeigt, wie komplex das Thema ist. Die Kommission will deshalb eine Studie zur Klärung aufgeworfener Fragen beauftragen. Wichtig ist, dass hierbei auch die Einbindung in den bestehenden regulatorischen Rahmen untersucht wird.

Der Umgang mit „Essential Use“ wird besonders in Kombination mit einem weiteren Element der Chemikalienstrategie, dem „generischen Ansatz zu Risikomanagement“, entscheidend dafür sein, ob auch künftig die für Innovationen benötigte Chemikalienvielfalt in Europa verfügbar ist oder planwirtschaftliche Elemente wissenschaftliche Risikobewertungen verdrängen.

Der VCI unterstützt deshalb Arbeiten für eine pragmatische Integration des „Essential Use“-Ansatzes in REACH: Die Frage nach der Notwendigkeit könnte im REACH-Beschränkungsverfahren gestellt werden, wenn nach der Feststellung eines inakzeptablen Verwendungsrisikos über Ausnahmen nachgedacht wird. Analog könnte die Erteilung einer Zulassung im Zulassungsverfahren erleichtert werden. Zusammen mit sozioökonomischen Analysen und der Analyse möglicher Alternativen könnte die fallspezifische Diskussion erleichtert werden. Überlegungen zu einem Bewertungskonzept sowie Anforderungen an ein wissenschaftliches Gremium, das entscheiden könnte, was essenziell ist und was nicht, sind in Arbeit.

Fazit

Beim „Essential Use“-Konzept, das die EU-Kommission ins Chemikalienrecht einführen will, kommt es aus VCI-Sicht darauf an, dieses mit dem risikobasierten Ansatz von Stoff-Beschränkungen in Einklang zu bringen. Was essenziell ist, lässt sich nicht allein technisch oder chemikalienrechtlich beantworten. Das Ergebnis wird stark davon beeinflusst, wie eine Gesellschaft leben will und welche Prioritäten sie setzt. Deshalb muss eine regulatorische Entscheidung, ob eine bestimmte Stoffverwendung essenziell ist, fallbezogen erfolgen. Sie benötigt sowohl technische Expertise als auch die Mitwirkung diverser gesellschaftlicher Gruppen. Außerdem darf das Konzept keine sicheren Stoff-Verwendungen ausschließen. Bewertungen, was essenziell ist, können sich auch aufgrund von Krisen oder neuen Wertorientierungen ändern und müssen revidiert werden können.

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Dr. Angelika Hanschmidt

Kontaktperson

Dr. Angelika Hanschmidt

Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH