EU-IED-Richtlinie

Mammutaufgabe für Unternehmen

27. März 2024 | Bericht

Auf die Wirtschaft kommt durch die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie, kurz IED 2.0 genannt, eine Herkulesarbeit zu.

Die neue Industrieemissionsrichtlinie: Viele Aspekte für die Umsetzung in nationales Recht sind noch offen. © stockpics/stock.adobe.com
Die neue Industrieemissionsrichtlinie: Viele Aspekte für die Umsetzung in nationales Recht sind noch offen. © stockpics/stock.adobe.com

Die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) wird noch in diesem Monat abgeschlossen sein: Die Zustimmung des Europäischen Ministerrats am 19. April 2024 gilt als sicher. Dann kann die IED-Richtlinie noch dieses Halbjahr in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben eine Umsetzungsfrist von 22 Monaten ab Gültigkeit der Richtlinie.

Spätestens jetzt muss die nationale Umsetzung bedacht werden. Und damit gibt es für die Ampel-Koalition viel zu tun und viele Fragen zu beantworten: Wie sollen die Regelungen zum Umwelt- und Chemikalienmanagementsystem umgesetzt werden? Welches sind die künftigen neuen Grenzwerte – das untere oder das obere Ende der Emissionsbandbreiten, die in Merkblättern zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) festgeschrieben sind? Sind die Umweltleistungswerte verbindlich oder nicht? Und was muss demnächst im Transformationsplan stehen?

Diese Fragen sind äußerst komplex. Der deutsche Gesetzgeber arbeitet bereits jetzt schon an Lösungen. Er prüft daher intensiv, wie und welche Gesetze und Verordnungen anzupassen sind. So will das Bundesumweltministerium Mitte 2024 drei Umsetzungspakete veröffentlichen. Sie betreffen zahlreiche Gesetze, beispielsweise das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das Wasserhaushaltsgesetz oder Kreislaufwirtschaftsgesetz. Auch Verordnungen wie die 13., 17. und 31. BImSchV sowie Verwaltungsvorschriften, die TA-Luft zum Beispiel, müssen novelliert werden. Dabei ist der Zeitdruck enorm: Bis zur Bundestagswahl im Herbst 2025 bleibt nur wenig Zeit für Diskussionen. Zumal die Umsetzungspakete auch noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen müssen.

Viele Herausforderungen

Besonders anspruchsvoll für die Unternehmen sind die künftigen Anforderungen an das Umweltmanagementsystem: So wird sich das neue System auf jede einzelne Anlage beziehen und muss auch regelmäßig auditiert werden. Ein enormer Aufwand – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Der Aufwand erhöht sich erheblich, wenn in Firmen zertifiziertes Umweltmanagementsystem fehlt. Wichtig für große Standorte ist, dass eine sogenannte Matrix-Zertifzierung weiterhin möglich ist. Andernfalls wird der Aufwand für diese Standorte extrem hoch sein.

Durch die IED 2.0 wird sich aber noch etwas ändern müssen: Der BREF-Prozess, bekannt auch unter Sevilla-Prozess. Die neuen Anforderungen, wie Grenzwerte gesetzt werden, und die neue Verbindlichkeit von Umweltleistungsstufen hat Folgen: Die Unternehmen müssen mehr Kontextinformationen sammeln. Gleichzeitig darf der gesamte Prozess aber nicht länger als vier Jahre dauern. Das wird Personal binden.

Fazit: Die neue IED bringt viele Herausforderungen für die Unternehmen mit sich. Sie wird auch einen Kraftakt für alle Stakeholder bedeuten, die die nationale Umsetzung begleiten.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann

Kontaktperson

Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann

BVT-Merkblätter, IED, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Security