Unterstützung für VCI-Mitgliedsunternehmen

Ratgeber für PFAS-Leitfaden

07. Juli 2022 | Bericht

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Der VCI hat den PFAS-Leitfaden des Bundes rechtlich bewerten lassen.

Eine rechtliche Bewertung zum PFAS-Leitfaden des Bundes soll die Unternehmen dabei unterstützen, wenn es um die Umsetzung des Leitfadens geht. © industrieblick/stock.adobe.com
Eine rechtliche Bewertung zum PFAS-Leitfaden des Bundes soll die Unternehmen dabei unterstützen, wenn es um die Umsetzung des Leitfadens geht. © industrieblick/stock.adobe.com

Eine vom VCI in Auftrag gegebene rechtliche Bewertung des PFAS-Leitfaden des Bundes soll den VCI-Mitgliedsunternehmen bei dessen Umsetzung helfen. Er soll ihnen als verlässlicher Ratgeber dienen, wenn es um potenzielle Sanierungen geht.

Der PFAS-Leitfadens macht nur "eine mangelnde Unterscheidung zwischen Vor- und Nachsorge", das geht aus der Bewertung der Sozietät Franßen & Nusser hervor. Sie enthält Argumente, damit die Mitgliedsunternehmen eine Gegenposition zu möglichen Anforderungen der Behörden aufbauen können. Auch ist zu befürchten, so die Bewertung, dass der Leitfaden nicht ausreichend aktuell ist. Denn mittlerweile hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Gesundheitsrisiken durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) in Lebensmitteln neu bewertet. Außerdem tritt im August 2023 die sogenannte Mantelverordnung mit einer neuen Ersatzbaustoff- und einer novellierten Bundesbodenschutzverordnung in Kraft. Dies ist bei Umlagerungen und Sanierungen sowie bei den entsprechenden Behördenkontakten zu berücksichtigen.

In den zurückliegenden Jahren sind per- und polyfluorierte Chemikalen (PFAS) verstärkt in den Blick von Politik und Öffentlichkeit gerückt. Ursache hierfür waren analytische Befunde in Böden, Grund- und Oberflächengewässern sowie regional im Rohwasser von Wasserwerken. Diese Befunde resultieren unter anderem aus illegal ausgebrachten Papierschlämmen in der Landwirtschaft oder dem Einsatz und Übungen mit PFAS-haltigen Löschschäumen. Auch wenn heute sehr sorgsam mit PFAS umgegangen wird, das heißt, die Einträge in die Umwelt abnehmen, spitzt sich die Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen oder Einträgen in das Grund- und Trinkwasser immer mehr zu.

Gutachten erläutert Sanierungspflichten

Das Gutachten will Unternehmen umfassend aufklären, welche Anforderungen bei etwaigen Sanierungsmaßnahmen aus rechtlicher Sicht zu beachten sind. Darüber hinaus werden die medienübergreifenden Belange von Bodenschutz-, Wasser- und Abfallrecht dargestellt. Gleichzeitig wird aufgezeigt, inwiefern der PFAS-Leitfaden an einer mangelnden Unterscheidung von Vorsorge und Nachsorge leidet. Neben den ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Rechtsgebieten und den Bewertungen im PFAS-Leitfaden sind die wichtigsten allgemeinen Aussagen des Gutachtens kurz und prägnant zusammengefasst.

Hintergrund

Anlass für die Erarbeitung des PFAS-Leitfadens durch LAWA und LABO waren Einzelfälle von mit PFAS verunreinigten Böden und Gewässern. Mit dem Leitfaden sollen ein bundeseinheitlicher Bewertungsrahmen sowie beurteilungsrelevante Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt werden. Den Vollzugsbehörden soll vor allem helfen, PFAS-Belastungen in Gewässern oder in Böden zu bewerten. Zusätzlich enthält der Leitfaden Maßstäbe für die Bewertung von Untersuchungsergebnissen und für Entscheidungen über gegebenenfalls erforderliche weitergehende Maßnahmen bei bestehenden Boden- und Gewässerverunreinigungen.

Das Rechtsgutachten soll die Unternehmen bei ihren Gesprächen mit Behörden, Ministerien oder Gutachtern unterstützen.

Die vollständige Rechtliche Bewertung des „Leitfaden zur PFAS-Bewertung“ der Bund/Länder Arbeitsgruppe (PFAS) inklusive eines Vorworts vom VCI finden Sie im Downloadbereich im Kopf dieser Seite.

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Dr. Thomas Kullick

Kontaktperson

Dr. Thomas Kullick

Anorganische Schwefelverbindungen, Boden- und Gewässerschutz