DIB-Stellungnahme: Umsetzungspläne der EU für das Nagoya-Protokoll

Übereinkommen über biologische Vielfalt

09. Februar 2015 | Position

Langfassung zu diesem Dokument

Die Europäische Kommission hat Ende November 2014 ihren Entwurf zu den europaweiten Durchführungsbestimmungen für das Nagoya-Protokoll vorgelegt. Konkret geht es darin um die Umsetzung bestimmter Artikel der EU-Grundverordnung 511/2014. Nach Ansicht der DIB sind in dem Entwurf noch einige Punkte unklar und es besteht noch erheblicher Diskussions- und Klärungsbedarf.

Die DIB begrüßt die Umsetzung des Nagoya-Protokolls durch die geplante EU-Verordnung, warnt aber auch vor Unklarheiten in den Durchführungsbestimmungen. © © mirpic - Fotolia.com
Die DIB begrüßt die Umsetzung des Nagoya-Protokolls durch die geplante EU-Verordnung, warnt aber auch vor Unklarheiten in den Durchführungsbestimmungen. © © mirpic - Fotolia.com

Das Nagoya-Protokoll beinhaltet die dritte Zielsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, kurz CBD). Es definiert die genetischen Bestandteile von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen als Ressourcen, die international handelbar sind. Außerdem regelt es deren Verwendung – beispielwese als Ausgangsmaterial für Arzneimittel, Impfstoffe oder Enzyme für die industrielle Biotechnologie.

Die DIB begrüßt die Umsetzung des Nagoya-Protokolls durch die Verordnung (EU) Nr. 511/2014. Sie hat aber auch Bedenken, da es im Entwurf der Durchführungsbestimmungen Unklarheiten gibt. Diese führen zu mangelnder Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen.

Aus Sicht der DIB ist die Gewährleistung von Rechts- und Planungssicherheit für die potenziellen Nutzer der genetischen Ressourcen in der EU ein wesentlicher Motor. Wo immer es möglich ist, sollten praktikable und bereits bestehende Vorschriften eingesetzt werden, so dass sie kleine und mittlere Unternehmen ohne zusätzliche administrative Belastung im Tagesgeschäft umsetzen können. Es ist sehr wichtig, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Anderenfalls könnte sowohl die Nutzung von genetischen Ressourcen als auch die Entwicklung neuer Produkte stark beeinträchtigt werden. Und dies stehe im Widerspruch zu den Zielen der CBD sowie des Nagoya-Protokolls.

In ihrem Papier nimmt die DIB Stellung zum Entwurf der Durchführungsbestimmungen der EU-Kommission, in dem einige Punkte noch unklar sind und manche Aspekte nicht nachvollziehbar und zu bürokratisch erscheinen.

Das fünfseitige Positionspapier der DIB (nur in englischer Sprache verfügbar) trägt den Titel: "Comments on the EU Discussion Paper for the Future Implementing Act in relation to Articles 5, 7, and 8 of the Regulation (EU) No. 511/2014". Sie finden es im Downloadbereich im Kopf dieser Seite.

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Gastbeitrag von DIB-Geschäftsführer Dr. Ricardo Gent im CHEManager vom 29. Januar 2015: "Internationales Nagoya-Protokoll tritt in Kraft - Was müssen Unternehmen aus der chemischen und biotechnischen Industrie beachten?

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