Anwendung in chemisch-pharmazeutischen Anlagen

Maschinenrichtlinie

08. Juni 2021 | Leitfaden

Langfassung zu diesem Dokument

Ein neuer Leitfaden gibt Empfehlungen für die Anwendung und Interpretation.

In der Chemie sind Maschinen häufig wesentliche Bestandteile der Prozessanlagen. © YURY MARYUNIN - Fotolia.com
In der Chemie sind Maschinen häufig wesentliche Bestandteile der Prozessanlagen. © YURY MARYUNIN - Fotolia.com

Anlagenbetreiber können mit seiner Hilfe Maschinen sicher in die eigenen Prozesse einbinden. Diese Zweitausgabe (Stand Juni 2021) ist eine vollständige inhaltliche und redaktionelle Anpassung an die geänderten Regelwerke seit der Erstausgabe von 2012.

Hintergrund

In der chemischen und pharmazeutischen Industrie sind Maschinen häufig wesentliche Bestandteile der Prozessanlagen. Die Maschinensicherheit ist auch immer integraler Bestandteil der Anlagensicherheit. Daher muss sich der Betreiber mit den Maschinenherstellern abstimmen, um die Maschinen in seine eigenen Prozesse einbinden zu können. In der Praxis kommt es an dieser Stelle häufig zu Schwierigkeiten bei der Anwendung und Interpretation der Maschinenrichtlinie, da sich die technischen und organisatorischen Standards in der chemischen und pharmazeutischen Industrie von denen der Maschinenhersteller unterscheiden können.

Die neue Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG vom 17. Mai 2006 löste die alte Maschinenrichtlinie RL 98/37/EG ab. Sie wurde mit der 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 in deutsches Recht überführt.

Mit Ablösung des GPSG durch das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) am 8.11.2011 wurde die Maschinenverordnung an die neuen Rechtsbegriffe angepasst und gilt seither als 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV). Im Leitfaden wird daher direkt auf die „Maschinenrichtlinie“ Bezug genommen.

Ziele

Der vorliegende überarbeitete Leitfaden soll als Hilfestellung und Positionspapier zur Anwendung der Maschinenrichtlinie in der chemischen und pharmazeutischen Industrie dienen. Er soll Schwierigkeiten vorbeugen, die sich an der Schnittstelle zwischen Betreibern und Maschinenherstellern bei der Anwendung und Interpretation der Maschinenrichtlinie entstehen können. Damit soll auch ein zusätzlicher Beitrag zur Erhöhung der Anlagensicherheit geleistet werden.

Wichtiger Hinweis zur Anwendung des Leitfadens

Dieser VCI-Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie in verfahrenstechnischen Anlagen entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Leitfaden wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen die Verfasser und der VCI keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben, Hinweise, Ratschläge sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können deswegen keine Ansprüche, weder gegen den Verfasser noch gegen den VCI, geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn die Schäden vom VCI oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Den vollständigen Leitaden (Umfang: 29 Seiten) finden Sie im Downloadbereich im Kopf dieser Seite.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Thilo Höchst

Kontaktperson

Thilo Höchst

Abteilungsleitung Umweltschutz, Anlagensicherheit, Verkehr, Chemieparks, Strahlenschutz