Länderübergreifender Raumordnungsplan

Hochwasserschutz

08. September 2021 | Position

Am 01.09.2021 ist ein länderübergreifender Raumordnungsplan Hochwasserschutz in Kraft getreten.

Aus Sicht des VCI und der Länder sind neue Bundes-Regelungen zum Hochwasserschutz nicht erforderlich. © industrieblick/stock.adobe.com
Aus Sicht des VCI und der Länder sind neue Bundes-Regelungen zum Hochwasserschutz nicht erforderlich. © industrieblick/stock.adobe.com

Ziel ist nach Aussage der Bundesregierung ein verbesserter Hochwasserschutz. Über einen Raumordnungsplan des Bundes soll eine länderübergreifende Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung des Gesamtraums im Hinblick auf ein Hochwasserrisikomanagement sicher gestellt werden. Aus Sicht des VCI und der Länder sind neue Bundes-Regelungen in diesem Bereich nicht erforderlich. Die Länder betreiben den Hochwasserschutz bereits umfassend in den jeweiligen Flussgebietsgemeinschaften und ihrer jeweiligen landesbezogenen Raumordnung und Flächennutzungsplanung. Zudem werden Vorgaben zum Hochwasserschutz auch in den Landeswassergesetzen festgelegt und umgesetzt. Neue bundesrechtliche Regelungen führen hier jedoch zu weiteren Planungsunsicherheiten im Vollzug, insbesondere weil ein neuer Grundsatz festgelegt wird, wonach in bestimmten Gebieten Industrieanlagen „weder geplant noch zugelassen werden dürfen“. Der VCI weist in seiner Stellungnahme auf die hohe Bedeutung der Industriestandorte gerade für die Transformation der Wirtschaft für die Klimaneutralität hin. Viele Standorte liegen historisch bedingt gerade an Gewässern.

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 Verena A. Wolf

Verena A. Wolf

Anlagengenehmigungen, Biodiverstität, Naturschutz