2. Stufe des Notfallplans Gas

Folgen der Ausrufung der Alarmstufe

28. Juni 2022 | Bericht

Am 23.06.2022 hat das BMWK die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. © picture alliance/dpa/Michael Kappeler
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. © picture alliance/dpa/Michael Kappeler

Bei der Alarmstufe handelt es sich um die zweite von drei Krisenstufen, die in der europäischen Security-of-Supply-Verordnung vorgegeben sind. Die Ausrufung bedeutet, dass bereits Versorgungsengpässe bestehen, aber nach wie vor nur marktbasierte Maßnahmen ohne Eingriff des Staates vorgesehen sind. Ein Gesetz zur Reaktivierung von Kohlekraftwerken (Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz), das auch eine Verordnungsermächtigung zur Reduktion der Gasverstromung für die Alarmstufe enthält, wurde noch nicht verabschiedet. (mehr Informationen zum Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz)

Schon bei der Ausrufung der ersten Stufe des Notfallplanes Gas – der Frühwarnstufe – wurde ein Krisenteam eingerichtet, zu dem Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas (Trading Hub Europe GmbH, kurz: THE), der Fernleitungsnetzbetreiber und der Bundesländer gehören.

Kürzung russischer Gaslieferungen

Hintergrund der Ausrufung der Alarmstufe ist die aktuelle Kürzung der russischen Erdgas-Lieferungen. Die Gasflüsse aus der Gasleitung Nord Stream 1 wurden von russischer Seite auf 40 Prozent der Maximalleistung gekürzt.

Versorgung der Haushalte gesichert

Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet. Der Notfallplan Gas ist so ausgelegt, dass die Versorgung bestimmter Verbrauchergruppen vorrangig gesichert wird. Zu diesen sogenannten „geschützten Kunden“ gehören die privaten Haushalte, weitere Verbraucher, die mit Standardlastprofilen abgerechnet werden, soziale Dienste wie Krankenhäuser und Fernwärmeanlagen. Eine Priorisierung bestimmter Branchen oder Industrien ist demgegenüber nicht vorgegeben.

Bedeutung für die Industrie

Wie in der Frühwarnstufe greift auch in der Alarmstufe der Staat nicht in den Markt ein. Hinzu kommt jedoch, dass ab der Alarmstufe den Energieversorgungsunternehmen nach Paragraf 24 Energiesicherungsgesetz das Recht zugestanden werden kann, ihre Gaspreise trotz bestehender Lieferverträge an das gestiegene Niveau anzupassen. Dies setzt voraus, dass zusätzlich zur Ausrufung der Alarmstufe durch das BMWK eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland durch die Bundesnetzagentur festgestellt wird. Von diesem sogenannten Preisanpassungsmechanismus macht die Bundesregierung vorerst noch nicht Gebrauch.

Was passiert in der Notfallstufe?

Erst in der nächsthöheren Stufe des Notfallplans Gas, der Notfallstufe, kommt es zu hoheitlichen Maßnahmen, die von der Bundesnetzagentur als Lastverteiler angeordnet werden. Hier können enorme Schäden in den Wertschöpfungsketten entstehen. Um diese zu minimieren, ist es erforderlich, dass die Bundesnetzagentur nicht nach dem Rasenmäherprinzip vorgeht, sondern bei ihren Anordnungen auch wirtschaftliche Schäden und Systemrelevanz im Blick hat. Damit diese Situation nicht eintritt, erwarten wir von der Politik, alle Möglichkeiten auszuloten, um eine Gasmangellage zu verhindern.

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 Heinrich Nachtsheim

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Energiepolitik; Wasserstoff