Wettbewerbsfähige Unternehmensteuern
Schnelles Handeln der Bundesregierung gefragt
Selten war die finanzielle Ausgangslage für Deutschland so gut wie heute. Die Steuereinnahmen sprudeln, und seit der jüngsten Finanzkrise verkündet der Finanzminister Jahr um Jahr einen neuen Einnahmenrekord. Seit 2009 ist das Steueraufkommen so um rund 50 Prozent auf knapp 800 Milliarden Euro pro Jahr gestiegen. Die Kehrseite: Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Hochsteuerland zurückent wickelt und schiebt seit geraumer Zeit notwendige Reformen auf. Daher sollte die Bundesregierung jetzt handeln und das Unternehmensteuerrecht modernisieren.

Vor zehn Jahren hatte sich Deutschland mit der letzten Unternehmensteuerreform vom Hochsteuerland zu einem wettbewerbsfähigen Standort weiterentwickelt. Die damalige Bundesregierung hatte aus steuerpolitischer Perspektive ihre Hausaufgaben gemacht und damit im Dialog mit der Wirtschaft die Grundlage für die positiven Effekte geschaffen. Die Unternehmen haben das steuerpolitische Angebot angenommen: Allein die chemisch-pharmazeutische Industrie investiert hier jedes Jahr über 7 Milliarden Euro. Darüber hinaus belegt der Anteil der in Deutschland gezahlten globalen Ertragsteuern der Branche die enge Verwurzelung mit dem hiesigen Standort. Der Steuerbeitrag ist rund dreimal so hoch wie der inländische Anteil am weltweiten Umsatz. Ähnlich positiv sieht es auch bei der Beschäftigtenzahl aus. Zwar werden weniger als 20 Prozent des Umsatzes in Deutschland erzielt, aber mehr als 40 Prozent der weltweiten Belegschaften sind hier beschäftigt. Im Ergebnis zeigen die Fakten, dass sich ein modernes und ausgewogenes Steuerrecht für den Standort auszahlt!
Dessen ungeachtet trüben die konjunkturellen Entwicklungen und die schleichend negativen steuerpolitischen Entwicklungen das perspektivische Gesamtbild. Die Warnsignale der Forschungsinstitute sind nicht mehr zu überhören. Das steuer- und wirtschaftspolitische Fundament hat durch zahlreiche kleinteilige Belastungsentscheidungen Risse bekommen.
Reformstau auflösen
Es ist erforderlich, dass das Steuerrecht für Unternehmen wieder planbar wird. Die Bundesregierung muss außerdem neuen Belastungen eine Absage erteilen. Insbesondere überbordende Regelungen zur steuerlichen Gestaltungs- und Missbrauchsvermeidung waren es, die aufgrund unscharfer Regelungen und breiter Kollateralschäden zu ungerechtfertigten und standortschädlichen Mehrbelastungen geführt haben.
Ein solches Beispiel ist der jüngste Vorstoß zur Eindämmung von sogenannten „Share Deals“. Ziel ist es hier, Steuersparmodelle von Immobilienspekulanten zu verhindern. Doch die Entwürfe erfassen vor allem auch Fälle aus dem Industriealltag, die kein Missbrauch sind. Damit Deutschland wieder international Schritt halten kann, bedarf es einer maßvolleren Steuerbelastung für die Unternehmen. Es gilt, ein steuerliches Umfeld zu schaffen, das Innovationen und Investitionen in Deutschland fördert. Mit der steuerlichen Forschungsförderung ist ein erster positiver Schritt getan. Sie ist ein gutes Beispiel, wie die Reformlethargie durchbrochen werden kann. Der VCI bietet der Bundesregierung weiterhin einen intensiven Dialog an, um gemeinsam zu praxisnahen Lösungen zu kommen.
Dieser Artikel ist im chemie report 11/2019 erschienen.