Nachbesserungsbedarf bei Industriegrundstücken

Grundsteuerreform nimmt Fahrt auf

22. Juli 2019 | Bericht

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die der Grundsteuer zugrunde liegenden veralteten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Gleichzeitig gaben die Richter dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit, eine Neuregelung zu schaffen. Es wird aktuell mit Hochdruck daran gearbeitet.

Die Gesetzesentwürfe lassen eine deutliche Erhöhung der Grundsteuerbelastung für Industriegrundstücke befürchten. - Foto: © Markus Weißmüller/stock.adobe.com
Die Gesetzesentwürfe lassen eine deutliche Erhöhung der Grundsteuerbelastung für Industriegrundstücke befürchten. - Foto: © Markus Weißmüller/stock.adobe.com

Ende Juni 2019 hat die Bundesregierung ihre Entwürfe zur Grundsteuerreform verabschiedet. Kurz danach haben CDU/CSU und SPD drei mit den Regierungsentwürfen inhaltsgleiche Gesetzesentwürfe im Bundestag vorgelegt. Durch die Paralleleinbringung kann der Ablauf der parlamentarischen Beratungen beschleunigt werden. Die Gesetzesentwürfe sehen eine Öffnungsklausel für die Bundesländer vor, die ihnen die Möglichkeit gibt, die Grundsteuerreform selbst zu regeln. Dies kann vor allem für die Industrie von Bedeutung sein. Jedoch möchten bisher nur Bayern und Sachsen von der Öffnungsklausel Gebrauch machen.

Wie wird zukünftig gerechnet?

Die derzeitige Fassung der Gesetzesentwürfe sieht für Industriegrundstücke das Sachwertverfahren als Bewertungsmethode vor. Diese Methode enthält jedoch verwaltungstechnische Hürden für die Industrie, die mit einem immensen Erhebungsaufwand einhergehen. Sie lassen außerdem eine deutliche Erhöhung der Grundsteuerbelastung für Industriegrundstücke befürchten. Insbesondere die Bodenrichtwerte, die für die Bewertung unbebauter Grundstücke (etwa für Lagerflächen) und bebauter Grundstücke (etwa für Produktionshallen) herangezogen werden sollen, sind problematisch. Gerade für Industriegrundstücke können Bodenrichtwerte zu nicht realitätsgerechten Bewertungen führen. Dies liegt zum einen daran, dass Bodenrichtwerte wertbeeinflussende Faktoren und besondere Eigenschaften von Grundstücken wie Altlasten, Bodenbelastungen oder Bodenversiegelungen nicht berücksichtigen. Zum anderen übersteigen die Bodenrichtwerte bei großen Flächen den tatsächlichen Bodenwert in vielen Fällen deutlich. Dies gilt besonders für städtische und stadtnahe Industriegebiete. Zudem gibt es bei den Bodenrichtwerten kein bundeseinheitliches Ermittlungsverfahren. Sie sind vielmehr das Ergebnis einer typisierenden Schätzung und daher einer gerichtlichen Überprüfbarkeit regelmäßig nicht zugänglich.

Daher plädiert der VCI für eine flächenbasierte Bewertung der Industriegrundstücke. Führen hingegen die neuen Bewertungsregeln zu einer höheren Bemessungsgrundlage und damit zu einer höheren Grundsteuer als bisher, muss ein unbürokratischer Wertabschlag etwa für brachliegende, kontaminierte oder unverkäufliche Betriebsgrundstücke möglich sein. Der Erhebungsaufwand muss im vernünftigen Rahmen für die Industrie, aber auch für die Finanzverwaltung bleiben. Außerdem muss im Blick behalten werden, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform auch tatsächlich für die Industrie aufkommensneutral bleibt, was dem gesetzgeberischen Willen entspricht.


Dieser Artikel ist im chemie report 08/2019 erschienen.

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