Lieferkettengesetz

VCI und BAVC fordern gleiche Wettbewerbsbedingungen

15. April 2021 | Position

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Mit dem Entwurf zu einem „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ möchte die Bundesregierung auf nationaler Ebene die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen umsetzen.

Unterschiedliche nationale Regelungen fördern das gemeinsame Ziel der Beachtung der Menschenrechte in der Lieferkette nicht, so VCI und BAVC. - Bild: © davit85 - stock.adobe.com
Unterschiedliche nationale Regelungen fördern das gemeinsame Ziel der Beachtung der Menschenrechte in der Lieferkette nicht, so VCI und BAVC. - Bild: © davit85 - stock.adobe.com

Unterschiedliche nationale Regelungen fördern jedoch nicht das gemeinsame Ziel einer globalen Beachtung der Menschenrechte in der Lieferkette. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen, bei denen Unternehmen nicht auf Anhieb erkennen können, welche Pflichten sie konkret haben und welche Maßnahmen von ihnen zur Erfüllung ihrer Pflichten erwartet werden.

VCI und BAVC setzen sich für eine europäische Lösung und mehr Rechtssicherheit ein. Lesen Sie hier die gemeinsame Kurzposition von VCI und BAVC zum Lieferkettengesetz.PDF | 107 kB | Stand: 27. April 2021

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