Letzter Akt im Bundesrat

Lieferkettengesetz endgültig beschlossen

25. Juni 2021 | Bericht

Nach der Abstimmung im Bundesrat über das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ beginnt für Unternehmen die Arbeit.

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu bewerten. © Tim Siegert, batcam - stock.adobe.com
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu bewerten. © Tim Siegert, batcam - stock.adobe.com

Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ist vom Bundestag am 11. Juni 2021 verabschiedet worden. Die Abstimmung im Bundesrat am 25.06.2021 schließt den Gesetzgebungsprozess ab.

Die Unternehmen werden mit dem Gesetz verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu bewerten. Für Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten wird das Gesetz ab dem 1. Januar 2023 Anwendung finden, ein Jahr später wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten erweitert. Dies bedeutet, dass ein Risikomanagement einschließlich Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen im Unternehmen etabliert werden muss und, dass bei Verstößen Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden müssen. Darüber hinaus sind Beschwerdeverfahren einzurichten, mit denen eventuelle Verstöße vertraulich gemeldet werden können.

Kontrolliert und durchgesetzt wird die Pflichterfüllung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Behörde. Bei Verstößen drohen Bußgelder und gegebenenfalls der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für maximal drei Jahre. Eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung über das bestehende Recht hinaus soll das neue Gesetz hingegen nicht mit sich bringen. Insbesondere wurde auf den letzten Metern vor der Verabschiedung noch klargestellt, dass es sich nicht um ein sogenanntes Schutzgesetz handelt, was die zivilrechtliche Haftung erweitert hätte.

Auch die EU-Kommission hat den Entwurf eines europäischen Lieferkettengesetzes (voraussichtlich in Form einer Richtlinie) für 2021 angekündigt. Das deutsche Gesetz könnte hier als Vorlage für eine europäische Regelung dienen.

Im Rahmen eines Info-Meetings gab der VCI zusammen mit der Kanzlei Luther am 15. Juni 2021 einen kurzen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen des Sorgfaltspflichtengesetzes und erörterte praktische Herausforderungen für die Beachtung der Pflichten in der Lieferkette. VCI Mitglieder können die Vortragsfolien hier herunterladen:

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 Dominik Jaensch

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Dominik Jaensch

Rechtsfragen REACH, Strafrecht, Versicherungsfragen, Verwaltungs-/Umwelthaftungsrecht