VCI-Infoveranstaltung

Gefahrgut­vorschriften 2023

16. November 2022 | Bericht

Bericht von der VCI-Infoveranstaltung am 09.11.2022.

Etwa 300 Interessierte verfolgten die Infoveranstaltung digital und in Präsenz. © industrieblick/stock.adobe.com
Etwa 300 Interessierte verfolgten die Infoveranstaltung digital und in Präsenz. © industrieblick/stock.adobe.com

Zum 1. Januar treten turnusgemäß zahlreiche Änderungen in den internationalen Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter – und zwar für alle Verkehrsträger – in Kraft. Diese Regelungen im Straßen- (ADR) und im Schienenverkehr (RID) sowie in der Binnen- (ADN) und Seeschifffahrt (IMDG-Code) ziehen dementsprechend nationale Anpassungen nach sich. Zudem werden auch die Vorschriften im Luftverkehr (IATA-DGR), die jährlich überarbeitet werden, zum 1. Januar 2023 geändert.

Damit die Mitgliedsunternehmen die Neuerungen sicher und fristgemäß umsetzen können, hatte der VCI am 9. November 2022 zu einer Infoveranstaltung eingeladen. Dabei trafen sich die Teilnehmer erstmals in einem neuen Format. Mehr als 250 Interessierte folgten der Einladung nach Leipzig virtuell und knapp 50 Personen waren vor Ort präsent und konnten dies zudem mit einem Messebesuch bei der GGS 2022 - FACHMESSE GEFAHRGUT // GEFAHRSTOFFf verbinden.

Was auf die Unternehmen beim ADR/RID, im IMDG-Code und in den IATA-DGR im Detail an Änderungen zukommt, erläuterte Ulrich Mann (GBK Global Regulatory Compliance) in seinem Eingangsvortrag im Detail. Darüber hinaus wurde in weiteren Vorträgen speziellen Aspekten der Vorschriftenentwicklung Rechnung getragen. Dabei standen sowohl deren Umsetzung als auch die praktische Hilfestellung in der betrieblichen Praxis im Fokus.

Über das neue Schulungskonzept der IATA informierte Arastoo Badri (Clariant). Mit dem Jahreswechsel gelten neue „Anforderungen an die Schulung betroffener Personen für die Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr“. Dieses neue – in der englischen Originalfassung mit CBTA abgekürzte – Konzept löst zum 1. Januar 2023 die bislang bekannten Schulungen nach Personalkategorien ab. Wie dies in der Praxis – aus Sicht des VCI – umgesetzt werden kann, erläuterte er in seinem Vortag detailliert; dies kann demnächst auch in einem entsprechenden VCI-Leitfaden nachvollzogen werden.

Ein weiteres Thema, das in der betrieblichen Praxis spätestens mit dem ADR 2023 beziehungsweise mit der nachfolgenden Fassung 2025 zum Tragen kommt, beleuchtete Tilman Benzing (VCI). Er konkretisierte die Anforderungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, die gefährliche Güter im Tank transportieren. Ab 2023 können solche Transporte mit batterieelektrisch-getriebenen Fahrzeugen, die der Fahrzeugkategorie AT zugeordnet sind, durchgeführt werden. Weitere Bedingungen für derart angetriebene Fahrzeuge, die den Kategorien FL und EX zugeordnet werden, folgen dann voraussichtlich mit der nächsten ADR-Ausgabe im Jahr 2025.

Dem Thema Ladungssicherung widmeten sich Gerd Labinsky (Evonik) und Hans-Georg Volkenand (BASF SE); zu Beginn des Vortrages informierte Volkenand, wie „Praxisbeispiele den Weg ins L-I-S finden“ und im Anschluss erläuterte Labinsky zunächst, dass „stabile Ladeeinheiten, die Voraussetzung für eine sichere Verladung sind“, um dann eine neu entwickelte Verlademethode (Fassverladung in zweiter Reihe) vorzustellen.

Vorträge zur betrieblichen Kontrollpraxis rundeten das Programm ab: Hans-Georg Volkenand zeigte unter anderem auf, wie sich die Änderungen in den Vorschriften zur Be- und Entladung im Teil 7 des ADR/RID zukünftig auswirken und Jürgen Sakry – vom VCI-Kooperationspartner DACHSER – zeigte unter dem Titel „Mobile Applikationen für die Gefahrgutkontrolle selbst gemacht“ auf, dass die Digitalisierung zu hilfreichen Erleichterungen führen kann.

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Dipl.-Ing. Jörg Roth

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Dipl.-Ing. Jörg Roth

Gefahrgut, Ladungssicherung, Transportsicherheit, TUIS, Verkehr und Logistik