Studie des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft

Fazit nach drei Jahren Forschungszulage

12. Juli 2023 | Position

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Positive Zwischenbilanz, doch weiter Verbesserungspotenziale bei Zugang und Ausgestaltung.

Zum 1. Januar 2020 ging sie an den Start: die Forschungszulage. Seitdem regelt das Forschungszulagengesetz (FZulG) die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Zeit für eine Zwischenbilanz. © (c) pressmaster - Fotolia.com
Zum 1. Januar 2020 ging sie an den Start: die Forschungszulage. Seitdem regelt das Forschungszulagengesetz (FZulG) die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Zeit für eine Zwischenbilanz. © (c) pressmaster - Fotolia.com

Drei Jahre nach Einführung der Forschungszulage hat der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf Basis einer Umfrage eine erste Zwischenbilanz zur Annahme des Instruments und seiner Wirksamkeit erstellt.

Die Bilanz der Einführung der Forschungszulage ist der Studie zufolge insgesamt positiv. Es wurden Stand 2022 rund 12.000 Anträge für etwa 15.600 Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gestellt; damit haben bereits rund 40 Prozent der FuE-aktiven Unternehmen einen Antrag gestellt. Die Studie bestätigt aber auch die VCI-Positionen, dass Spielraum zur Verbesserung des Antragsprozesses zur Forschungszulage besteht und unterstreicht bestehende VCI-Forderungen.

Nach Ansicht des VCI muss der Bekanntheitsgrad der Forschungszulage weiterhin gesteigert werden. Das Papier des Stifterverbandes stützt in wertvoller Weise die Aussage, dass die Fördermaßnahme Forschungszulage Zeit braucht, um deutliche Effekte zu zeigen.

Der VCI spricht sich für eine Priorisierung der Maßnahmen zur Ausweitung der Forschungszulage aus: „Vereinfachung“ ist bei „Ausweitung“ unbedingt mitzudenken. Dabei sind wichtige administrative Hürden zu berücksichtigen, die der VCI analysiert und für die Empfehlungen zur Umsetzung gegeben werden; dies betrifft auch eine in Aussicht genommene Erweiterung auf Sachkosten.

Die aktuellen Pläne des Bundesfinanzministeriums im „Wachstumschancengesetz“ zur Verdreifachung der Forschungszulage von 1 Mio. auf 3 Mio. Euro sowie zur Ausweitung der Bemessungsgrundlage werden ausdrücklich begrüßt. Der VCI gibt darüber hinaus konkrete Empfehlungen, wie mittelfristig auch über eine Erhöhung des Fördersatzes nachgedacht werden sollte, um mittelgroße Unternehmen besser zu erreichen.

Die vollständige Stellungnahme des VCI finden Sie im Download-Bereich im Kopf dieser Seite.

Die Studie des Stifterverbandes für die Deutschen Wissenschaft finden Sie hier.

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