Unternehmen können sich auf das Forschungszulagengesetz vorbereiten

Das A und O ist eine gute Dokumentation

12. März 2020 | Bericht

Seit Januar 2020 ist eine steuerliche Forschungsförderung auch in Deutschland endlich Realität. Nun kommt es darauf an, dass die Antragsverfahren zum „Forschungszulagengesetz“ im Betriebsalltag besonders für Mittelständler praktikabel sind. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen will der Gesetzgeber im Sommer veröffentlichen. Der VCI empfiehlt schon jetzt eine Dokumentation mit den Basisdaten zum beantragten Projekt.

Steuerliche Forschungsförderung: Die Vorbereitungen für den Antrag sollten schon beginnen. - Foto: © Bayer AG
Steuerliche Forschungsförderung: Die Vorbereitungen für den Antrag sollten schon beginnen. - Foto: © Bayer AG

Mit Einführung des Forschungszulagengesetzes (FZulG) werden jährlich rund 150 Millionen Euro zusätzliche steuerfreie Fördermittel für FuE-Projekte in die chemisch-pharmazeutische Industrie fließen. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Das maximale Volumen ist auf 500.000 Euro je Firma/Jahr begrenzt. FuE-Personalkosten können mit 25 Prozent bezuschusst werden. Auch die Auftragsforschung wird gefördert. Was als förderfähiges FuE-Vorhaben eingestuft wird, ist im Forschungszulagengesetz festgelegt. Dessen Auslegung nach der europäischen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung orientiert sich an den Festlegungen der bekannten FuE-Programme.

Zweistufiges Antragsverfahren geplant

Spätestens Anfang 2021 können Unternehmen für das Wirtschaftsjahr 2020 bei der sogenannten „Beauftragten Stelle“ eine Bescheinigung beantragen. Damit wird zunächst die Förderfähigkeit von FuE-Vorhaben bestätigt. Das Bundesforschungsministerium (BMBF) will die Beauftragte Stelle bis Juli 2020 benennen.

Auf Grundlage dieser Bescheinigung können Unternehmen dann einen Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt stellen. Dieses ermittelt die Höhe der Zulage und verrechnet sie mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer.

Die notwendigen Verwaltungsanweisungen an die zuständigen Landesfinanzbehörden zur konkreten Abwicklung der steuerlich zu fördernden Projekte will das Bundesfinanzministerium ab Juli 2020 abstimmen. Für den Herbst planen BMBF und VCI Praxisgespräche mit den beteiligten Akteuren.



Service:Berthold Welling ( welling@vci.de ) und Dr. Martin Reuter ( reuter@vci.de ) beantworten Fragen zum Forschungszulagengesetz. Infos vom BMBF: http://bit.ly/Forschungszulagen


Drei Empfehlungen des VCI:

  • Für 2020 geplante FuE-Vorhaben frühzeitig festlegen und mit Basisdaten dokumentieren, für die eine Förderung Anfang 2021 rückwirkend beantragt werden soll. Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist nicht möglich.
  • Die qualifizierten Lohnkosten des FuE-Vorhabens müssen in der unternehmerischen Kostenrechnung von anderen Lohnkosten deutlich abgegrenzt sein. Eine stundenbezogene Abrechnung dürfte dafür notwendig sein.
  • Bei der Auftragsforschung sollten der Auftrag mit Angabe des definierten FuE-Vorhabens und die Rechnung des Auftragnehmers dokumentiert werden. Eine Angabe des Personalaufwands auf der Rechnung ist laut Gesetzesbegründung nicht erforderlich.

Dieser Artikel stammt aus dem chemie report 03.2020.


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 Monika von Zedlitz

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Monika von Zedlitz

Pressesprecherin Bildungs-/Forschungspolitik, Verkehrsinfrastruktur/Logistik/TUIS, Genehmigungsverfahren/Anlagensicherheit/Chemieparks, Recht/Steuern, Responsible Care, Expertenticker Umwelt & Sicherheit