Forschungsdatengesetz

Anreize zum Austausch fördern

11. April 2023 | Bericht

Downloads

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an der sich der VCI beteiligt hat.

Konsultation zum Forschungsdatengesetz: Der Begriff Forschungsdaten muss zunächst definiert werden. © 3dkombinat/stock.adobe.com
Konsultation zum Forschungsdatengesetz: Der Begriff Forschungsdaten muss zunächst definiert werden. © 3dkombinat/stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein Forschungsdatengesetz zu verabschieden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) möchte damit den Zugang zu Daten für die Wissenschaft verbessern und die Rahmenbedingungen für die Weitergabe, Aufbewahrung und Sicherung von Forschungsdaten gestalten.

Das BMBF hat vom 10.04. - 11.04.2023 eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an der sich der VCI beteiligt hat. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie im oben im Downloadbereich.

Kurzfassung

Die digitale und zirkuläre Transformation in der chemisch-pharmazeutischen Industrie schreitet rasch voran. Bereits jetzt nutzt die Industrie die umfangreichen Daten, die im Zuge von Prozessen oder im Kontext der Forschung & Entwicklung anfallen. Perspektivisch ist davon auszugehen, dass einerseits die Menge an Daten und andererseits die Datennutzung auf Grund der Verfügbarkeit von Technologien stark zunehmen wird (z.B. durch die Nutzung Künstlicher Intelligenz).

Auf Grund der hohen Komplexität des Themenfeldes „Forschungsdaten“ ist eine abschließende Bewertung zum heutigen Stand nicht möglich. Eine „one-size-fits-all“-Lösung wird es aller Voraussicht nach nicht geben.

Zwingend notwendig ist zunächst eine Definition des Begriffs Forschungsdaten. Derzeit verstehen verschiedene Stakeholder unterschiedliche Dinge unter diesem Begriff. Ebenso müssen „Forschungsdaten“ von „Gesundheitsdaten“ differenziert werden. Die unterschiedlichen Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes müssen entsprechend berücksichtigt werden.

Die Relevanz von Daten und Anreizen, Daten zu teilen, ist je nach Industriebranche unterschiedlich ausgeprägt. Auch die Praxis des Datenteilens ist unterschiedlich weit entwickelt. Ebenso ist die Art der Daten unterschiedlich. Diese Unterschiede und die Komplexität sind bei der Konzeption eines Forschungsdatengesetzes zwingend zu berücksichtigen: Beispielsweise hat die Gesundheitsindustrie einen großen Bedarf an Patientendaten. Die Chemieindustrie hat hingegen ein großes Interesse an technischen Daten aus Wertschöpfungsketten sowie Daten für die Nachhaltigkeitsbewertung.

Auch sollte ein Forschungsdatengesetz so ausgestaltet sein, dass flexibel und offen auf weitere, durch die digitale und zirkuläre Transformation entstehende Datenquellen im Forschungsumfeld sowohl der Wirtschaft als auch der Wissenschaft reagiert werden kann. Ein ausreichender Schutz von Geschäftsgeheimnissen (IP) muss auch bei Erweiterungen des Scopes sichergestellt werden.

Entwicklungen in Richtung „Open Science“ sind vielversprechend und sollten vorangetrieben werden. Daten, die öffentlich zur Verfügung stehen und einen potenziellen Nutzen versprechen, sollten in digitaler Form und über standardisierte Schnittstellen bereitgestellt werden. Das Prinzip „as open as possible, as closed as necessary“ sollte dabei die Grundlage darstellen.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit der Komplexität des Stakeholdermanagements bei Datenanfragen überfordert werden. Hier könnten Standardverträge, die es noch zu entwickeln gilt, Abhilfe schaffen (z.B. zum Schutz des geistigen Eigentums sowie von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen oder für die Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft).

Aus Sicht des VCI sind die Regulierungsbedarfe noch nicht ausreichend identifiziert. Es besteht die Gefahr, mit einem breiten und horizontalen Ansatz über das eigentliche Ziel einer gut funktionierenden Datenökonomie hinauszuschießen. Vielmehr sehen wir Experimentierräume und Pilotprojekte als guten Ansatzpunkt, um regulatorischen Handlungsbedarf zu ermitteln. In diesen Projekten sollten dann auch praxisrelevante Themen wie Datenbankstrukturen, Zugriffsrechte, Datenstandards etc. adressiert werden.

Abschließend besteht die Gefahr, dass durch ein zu breites und verpflichtendes Teilen von nicht öffentlichen Daten die nationale und internationale Wettbewerbsposition der Chemie- und Pharmabranche geschwächt wird. Von einer generellen gesetzlichen Verpflichtung zum Datenteilen sollte daher abgesehen werden. Vielmehr sollte der Fokus auf Schaffung von Anreizen zum freiwilligen Datenteilen liegen, um die Potenziale von nahtlosen Datenzugängen z.B. entlang von Wertschöpfungsketten zu heben.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dipl.-Volksw. Christian Bünger

Kontaktperson

Dipl.-Volksw. Christian Bünger

Digitalpolitik, Digitalisierung

Dr. Denise Schütz-Kurz

Kontaktperson

Dr. Denise Schütz-Kurz

EU-Forschungspolitik, Start-ups Chemie