Titandioxid als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft

Folgenschwere Entscheidung

28. Oktober 2019 | Bericht

Anfang Oktober hat die Europäische Kommission eine folgenschwere Entscheidung für die Industrie getroffen: Die Brüsseler Behörde schlägt vor, das Weißpigment Titandioxid als „potenziell krebserregend durch Einatmen“ einzustufen, obwohl sich eine Mehrheit der EU-Staaten dagegen ausgesprochen hat.

Die Europäische Kommission hat trotz erheblicher Kritik die Einstufung des Weißpigments Titandioxid als „möglicherweise krebserregend durch Einatmen“ vorgeschlagen. - Foto: © Hans F. Daniel
Die Europäische Kommission hat trotz erheblicher Kritik die Einstufung des Weißpigments Titandioxid als „möglicherweise krebserregend durch Einatmen“ vorgeschlagen. - Foto: © Hans F. Daniel

Die Europäische Kommission hat am 4. Oktober entschieden, Titandioxid in Pulverform als einen Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ (Karzinogen der Kategorie 2) einzustufen. Der VCI hatte an die Brüsseler Behörde appelliert, sich dem Vorschlag Deutschlands anzuschließen, Titandioxid über einen allgemeinen Staubgrenzwert im Rahmen des Arbeitsschutzes zu behandeln. „Es wäre sinnvoller gewesen, die EU-Kommission hätte im Sinne des Binnenmarktes einen europaeinheitlichen Arbeitsplatzgrenzwert für schwer lösliche Stäube festgelegt, statt einen wissenschaftlich nicht fundierten Präzedenzfall zu schaffen“, hatte Gerd Romanowski, VCI-Geschäftsführer Technik und Umwelt, den Vorschlag der Branche begründet. Nach Auffassung des VCI handelt es sich nicht um eine stoffspezifische Wirkung des Weißpigments, sondern um eine allgemeine Wirkung von Stäuben auf die Lunge.

Verbraucher werden verunsichert

Aus toxikologischer Sicht sei eine Einstufung weder sinnvoll noch verhältnismäßig, so der VCI. Es gebe keinen Anlass, den Umgang mit diesem Weißpigment in Verbraucherprodukten zu ändern. „Eine Einstufung führt vielmehr zu einer erheblichen Verunsicherung der Verbraucher. Dabei wird Titandioxid seit Jahrzehnten sicher verwendet und gehört zu den am besten untersuchten Stoffen“, sagt Romanowski. Auch Heike Liewald, Geschäftsführerin des Verbands der Mineralfarbenindustrie, kritisiert die Entscheidung: „Sie wird keinen positiven Effekt im Gesundheits- oder Umweltschutz haben.“

Eine Klassifizierung wird auch erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Industriebranchen nach sich ziehen und weitreichende Folgen haben: Denn diese Einstufung soll auch für pulverförmige Gemische gelten, deren Partikel Titandioxid enthalten. Außerdem sollen flüssige Gemische, beispielsweise Lacke, Farben und Druckfarben, auf ihrer Verpackung einen Warnhinweis bezüglich Sprüh-Anwendungen enthalten, selbst wenn sie nicht für Sprühanwendungen geeignet sind. Die deutschen Farben-, Lack- und Druckfarbenhersteller sind davon überzeugt, dass Titandioxid in ihren Produkten sicher ist. „Die Branche wird sich daher weiter dafür einsetzen, dass das Weißpigment unter Berücksichtigung des gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes nicht als Gefahrstoff eingestuft wird“, sagt Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer des Verbands der deutschen Lack- und Druckfarbenhersteller. Die Branche hat angekündigt, die Rechtmäßigkeit der Kommissionsentscheidung prüfen zu lassen.

Und wie geht es jetzt in Brüssel weiter? Sollten weder der Rat noch das Europäische Parlament innerhalb von zwei Monaten Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, würde sie 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Rechtlich verbindlich würden Einstufung und Warnhinweise nach Ablauf einer Übergangsphase von 18 Monaten, das heißt voraussichtlich ab Sommer 2021.

Dieser Artikel ist im chemie report 10/2019 erschienen.

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 Monika von Zedlitz

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Monika von Zedlitz

Pressesprecherin Bildungs-/Forschungspolitik, Verkehrsinfrastruktur/Logistik/TUIS, Genehmigungsverfahren/Anlagensicherheit/Chemieparks, Recht/Steuern, Responsible Care, Expertenticker Umwelt & Sicherheit