chemie-report-Serie „Bürokratieabbau" – Teil 8: Bürokratieentlastungsgesetz III

Kein großer Wurf

22. November 2019 | Bericht

Bürokratieabbau ist dringend notwendig. Daher ist das im November 2019 verabschiedete Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) eigentlich zu begrüßen. Leider bleibt es aber in Umfang und Inhalt weit hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück.

In der Artikelserie „Bürokratieabbau" in der VCI-Mitgliederzeitschrift chemie report wird auf bürokratische Hemmnisse und wie diese zu überwinden sein könnten, hingewiesen. - Foto: © mnirat/stock.adobe.com
In der Artikelserie „Bürokratieabbau" in der VCI-Mitgliederzeitschrift chemie report wird auf bürokratische Hemmnisse und wie diese zu überwinden sein könnten, hingewiesen. - Foto: © mnirat/stock.adobe.com

Der Berg kreißte und gebar eine Maus…“, kommentierte die Bundestagsabgeordnete Claudia Müller (Bündnis 90/ Die Grünen) im Oktober 2019 bei einer Bundestagsdebatte das Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) treffend. Nachdem die Bundesregierung mehr als ein Jahr lang Wirtschaft, Bürger und Verwaltung vertröstet hatte, wurde Hals über Kopf ein Gesetz verabschiedet, das man nur als Enttäuschung bezeichnen kann. Für VCI-Hauptgeschäftsführer Große Entrup sind direkt weitere Entlastungen erforderlich: „Die Konjunkturaussichten sind derzeit trübe. Eines der einfachsten Gegenmittel wäre eine deutliche Entschlackung bürokratischer Prozesse. Das kostet nichts, bringt aber viel. Die dadurch entfachte Dynamik hilft besonders dem Mittelstand. Aber auch der Investitionsstau im Klimaschutz würde angepackt. Ein klarer Fall einer Win-win-Situation.“

Dennoch verkündete Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, dass das BEG III mit einer jährlichen Entlastung von circa 1,2 Milliarden Euro ein wichtiges Signal gerade für kleine und mittlere Unternehmen sei. Dabei vollzieht es teilweise lediglich Entwicklungen, die sich durch die Digitalisierung sowieso ergeben. Oder es schafft Erleichterungen bei Bemessungsgrenzen, die wenig mehr als die Inflationsrate ausgleichen.

Das Gros der Entlastung entfällt auf vier Maßnahmen, die teilweise erst ab 2022 in Kraft treten: die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, die Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke, die Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungs gewerbe und die Entlastung der Gründer von der Pflicht zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung. Darüber hinaus enthält das Gesetz Einzelmaßnahmen in den Bereichen Steuern sowie Arbeit und Soziales.

Verbändeanhörung zu kurz

Die von der Industrie im Frühsommer 2018 eingereichten Vorschläge zum Bürokratieabbau sucht man im BEG III großteils vergeblich. Parteitaktische Spielchen innerhalb der Großen Koalition haben verhindert, dass es auch Entlastungen in den Bereichen Verkehr, Forschung und Entwicklung, Umwelt und Energie gab.

Die bessere Einbindung der Betroffenen bei der Entstehung von Gesetzen wurde mit dem BEG III ad absurdum geführt. Eine Stellungnahmefrist von drei Tagen ist unzureichend (siehe auch Seite 7 in diesem Heft). Außerdem war der Gesetzesentwurf innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmt, sodass jegliche Stellungnahmen sowieso ins Leere zu laufen drohten.

Es bleibt die Hoffnung auf schnelle Besserung: Aus Bundestag und Bundesrat kam bereits die Forderung nach zügiger Erarbeitung weiterer Entlastungsvorschläge. Schwerpunkte für ein BEG IV sollen die Reduzierung der Bürokratie- und Regulierungslasten für Gründer in der Start- und Wachstumsphase sowie die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für private Bau- und Infrastrukturmaßnahmen sein. Aus Sicht der Verbände bleibt zu hoffen, dass die Kritik an Inhalt und Verfahren dann beherzigt wird.

Dieser Artikel ist im chemie report 11/2019 erschienen.

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Dipl.-Wirt.-Inf. Angelika Becker

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Bürokratieabbau, Wirtschaftsstatistik