Entwurf für viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Wo (k)ein Wille – da (k)ein Weg

06. Februar 2024 | Position

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Entwurf für BEG IV: eine Mogelpackung. Echte Entlastung der Wirtschaft von Bürokratie: Fehlanzeige.

Licht im Tunnel? Fehlanzeige. Beim Bürokratieabbau müssen in Deutschland noch dicke Bretter gebohrt werden. Der Referentenentwurf für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz ist jedenfalls eine Mogelpackung. © agnormark/stock.adobe.com
Licht im Tunnel? Fehlanzeige. Beim Bürokratieabbau müssen in Deutschland noch dicke Bretter gebohrt werden. Der Referentenentwurf für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz ist jedenfalls eine Mogelpackung. © agnormark/stock.adobe.com

Trotz Krisenzeiten, stockender Konjunktur und angespanntem Haushalt rückt eine wahre – wirklich ernst gemeinte – Entlastung der Wirtschaft von Bürokratie in weite Ferne. Der vorliegende Entwurf für ein Entlastungsgesetz ist eine Mogelpackung.

War das Meseberger Eckpunktepapier für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom August 2023 bereits eine Enttäuschung – der Referentenentwurf mit einer angegebenen Entlastungswirkung von 682 Millionen Euro für die Wirtschaft ist es erst recht.

Als Highlights des 55 Artikel umfassenden Gesetzentwurfs werden genannt:

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre
  • Wegfall der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige
  • Verzicht oder Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht

Allein die genauere Betrachtung dieser drei Vorschläge verursacht schon Unwohlsein. Für die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen – einer Maßnahme, die den Unternehmen den täglichen Überlebenskampf nicht wirklich erleichtert – werden schon knapp 600 Millionen Euro Entlastung angeführt. Dies ist fast das komplette Entlastungspotenzial und führt zu der Frage, welche Bedeutung eigentlich die restlichen circa 50 Artikel haben.

In Sachen Hotelmeldepflicht hilft der Rückblick auf das BEG III. Hier wurde eine Entlastung durch die Option eines digitalen Meldescheins beschlossen. Da das entsprechende Digitalisierungsprojekt krachend scheiterte, entfällt die Meldepflicht jetzt gleich komplett. Man stelle sich vor, es werden einfach alle Pflichten abgeschafft, an deren Digitalisierung man scheitert.

Auch die geplante Umsetzung der dringend benötigten Erleichterung bei den Schriftformerfordernissen sorgt an manchen Stellen für Kopfschütteln. Der neue „digitale“ Vorgang darf nicht noch umständlicher und bürokratischer sein als die jetzige Papierform.

Ansatzpunkte aus der Industrie werden weiter ignoriert

Es bleibt ein Rätsel, warum die Politik nicht gewillt ist, auf die zahllos eingereichten Entlastungsvorschläge der Industrie einzugehen oder diese zumindest ernsthaft zu diskutieren.

Aktuellstes Beispiel ist die Verbändeabfrage des Bundesjustizministeriums (BMJ) Anfang 2023 zu „Top10-Bürokratieabbau-Vorschlägen“. Allein 157 Vorschläge wurden in die Kategorie 1 – also tauglich für ein BEG – eingestuft. Übernommen in das BEG IV wurde allerdings fast nichts.

Scheitert es vielleicht daran, dass viele Entlastungsvorschläge mit Aufwand und/ oder dem Abschneiden alter Zöpfe verbunden sind? Und kann sich Deutschland so eine Einstellung noch leisten?

So muten die aus Sicht des VCI begrüßenswerten Versuche des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit seinen Praxis-Checks und dem laufenden Projekt zum Abbau von Informationspflichten fast exotisch an. Es wäre wünschenswert, wenn alle Ressorts diesem Beispiel folgen würden.

Gesetze und Berichtspflichten, die keiner mehr überblicken und prüfen kann, sollten konsolidiert und entschlackt werden. Sowohl bestehende als auch kommende Regulierung sollte stets auf ihre Vollzugstauglichkeit geprüft werden.

Eine bessere Rechtsetzung – beginnend mit einer gemeinsamen Debatte aller Beteiligten aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik über Ziel und Zweck der geplanten Regulierung samt bürokratiearmen Alternativen – wäre sowohl in Brüssel als auch in Berlin ein echter Systemwechsel. Um nicht zu sagen: eine Transformation. Die Transformation der Industrie benötigt Zeit und Mut – beides sollte man sich nun auch für die notwendige Regulierung nehmen.

Mehr zum Thema

Referentenwurf für ein BEG IV und Synopse zu den Änderungen auf der Website des Bundesjustizministeriums

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Dipl.-Wirt.-Inf. Angelika Becker

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