VCI-Bewertung des Brexit-Abkommens

So gut wie möglich

24. Februar 2021 | Bericht

Das Handels- und Partnerschaftsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich wird seit Jahresbeginn vorläufig angewendet. Die britische Seite hat den Vertrag bereits ratifiziert, das Europäische Parlament prüft ihn gerade und will bis Ende April ebenfalls zustimmen. Der VCI hat das gut 1.250 Seiten starke Werk unter die Lupe genommen. Lesen Sie hier, was aus Sicht der Chemie- und Pharmaindustrie wichtig ist.

Das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich soll die Beziehungen nach dem Bruch durch den Brexit neu ordnen. Bild: © lazyllama/stock.adobe.com
Das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich soll die Beziehungen nach dem Bruch durch den Brexit neu ordnen. Bild: © lazyllama/stock.adobe.com

Das Post-Brexit-Abkommen ist ein Freihandelsabkommen. Als solches befreit es weder von regulatorischen Schranken, die im Handel einzuhalten sind, noch schafft es Erleichterungen bei der nun anfallenden Zollabwicklung. Das Abkommen ist damit besser als ein unkontrollierter Brexit, bringt aber natürlich erhebliche Verschlechterungen im Vergleich zur EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (VK) mit sich. Positiv ist, dass es zukünftig keine Zölle und Quoten auf Industriegüter mit Ursprung im anderen Wirtschaftsraum gibt – das ist der Kern von Freihandelsabkommen. Für Chemikalien gibt es zudem flexible Ursprungsregeln, die den Großteil des EU-britischen Chemiehandels zollfrei stellen. Es gibt aber auch Bereiche, da hätte sich die Chemie mehr versprochen.

Verpasste Chance Chemikalienrecht

Das VK baut eine eigene Chemikaliengesetzgebung auf, es gibt ab jetzt also zwei separate Regulierungsrahmen. In diesem Kontext wären weitgehende Vereinbarungen zur Datenteilung bei der Registrierung von Chemikalien wichtig gewesen, um Doppelarbeit und Kosten zu reduzieren.

Auch die Pharmaindustrie hätte sich eine weitergehende Kooperation über die gegenseitige Anerkennung von Inspektionen von Herstellungsanlagen hinaus gewünscht. Es wäre gut, wenn das Abkommen den Grundstein für eine engere Kooperation legen würde. Kurzfristig vor allem in Bezug auf offene Aspekte des Abkommens, wie der zukünftigen Zusammenarbeit der Chemikalienagenturen. Aber auch langfristig über alle Regelungsbereiche hinweg, um ein Auseinanderdriften der Regulierungen in der EU und im VK zu vermeiden.

Umfassendes Abkommen mit neuen Elementen

Das EU-VK-Handels- und Kooperationsabkommen ist das umfangreichste Freihandelsabkommen, das die EU je abgeschlossen hat. Es enthält unter anderem Regelungen zur Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Verkehr und Fischerei sowie einen übergeordneten Regelungs-Rahmen (inklusive Streitbeilegungs-, Durchsetzungs- und Sanktionsmechanismen). Neu ist ein mehrstufiges Verfahren, das gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Beteiligten gewährleisten soll und bei Abweichungen als letzte Möglichkeit Strafzölle ermöglicht.

Wichtige Branchenthemen

Die VCI-Analyse konzentriert sich auf die für die chemisch-pharmazeutische Industrie wichtigsten Themenbereiche des Abkommens. Dazu zählen Zölle und Zollverfahren, die Einfuhrumsatzsteuer, Ursprungsregeln, die Kooperation bei der Chemikalienregulierung, Arzneimittel und Medizinproduktesowie Forschung und Innovation. Aufgegriffen werden auch Themen wie geistige Eigentumsrechte, Steuern sowie offener und fairer Wettbewerb.

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Dr. Matthias Blum

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Dr. Matthias Blum

Abteilungsleitung Außenwirtschaft, Außenwirtschaftspolitik, europäische/nationale Industriepolitik